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Justiz
19.12.2019

Mordprozess: Frau könnte aus Güllegrube geklettert sein

Foto: Alexander Kaya

Im Gülle-Mordprozess sagt ein Sachverständiger aus. Der stützt eine Theorie der Verteidiger.

An jedem Verhandlungstag im Prozess gegen einen Rieser Landwirt sitzen vier Sachverständige im Gerichtssaal, vor ihnen liegen oft mehrere Ordner. Die Experten sollen zur Klärung des Falls beitragen. Neben zwei Rechtsmedizinern äußerte sich am Mittwoch auch Biomechaniker Jiri Adamec. Er beschäftigt sich mit Themen, die im Zusammenhang mit physikalischen Fragen stehen. Beispielsweise mit den Güllespuren an einer Leiter.

Adamec hat sich mit der Frage beschäftigt, ob die Frau des Angeklagten aus der Güllegrube geklettert sein könnte, eine Theorie, wie sie die Verteidiger des Landwirts vertreten. Die Grubenöffnung habe Maße von 120 mal 120 Zentimetern, der Güllestand soll 28 Zentimeter hoch gewesen sein, schildert der 44-Jährige im Gerichtssaal. Die unterste Sprosse der Leiter sei in der Gülle eingetaucht gewesen, die zweite Sprosse könnte sich knapp über dem Spiegel der Flüssigkeit befunden haben.

Gülle-Mordprozess: Frau könnte aus der Grube gestiegen sein

Laut dem Biomechaniker komme die Möglichkeit in Betracht, dass die Frau mithilfe der Leiter aus der Grube gestiegen ist. Auch wenn der Pegel nur 28 Zentimeter hoch sei, könne eine Person komplett mit Gülle bedeckt sein, wenn sie sich beim Aufstehen in der Güllegrube drehe.

An der Leiter befänden sich Abrinnspuren. Der Biomechaniker zeigt den Anwesenden am Tisch der Vorsitzenden Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser vergrößerte Aufnahmen der Leiter und von Güllespuren. Auf einigen Aufnahmen scheine es frische Spuren einer Flüssigkeit zu geben, ob es tatsächlich Gülle sei, könne er aufgrund der Bilder nicht sagen.

Adamec beschreibt: „Die Abrinnspuren sind vom Winkel her so, wie sie bei der Benutzung einer Leiter üblich sind.“ Grundsätzlich sei das nicht die einzige Möglichkeit, wie die Spuren an die Leiter gekommen sein könnten. Flüssigkeit könne theoretisch auch von oben daraufgekommen sein. Allerdings gebe es dafür keine entsprechenden Spuren.

Richter Thomas Junggeburth fragte, ob die Spuren von einem Gefäß kommen könnten, das jemand die Leiter hinaufgetragen habe. Adamec sagte, dass die Hände sehr stark mit Flüssigkeit bedeckt sein müssten, an beiden Holmen gebe es entsprechende Spuren. Wie jemand die Leiter hochsteigen solle und dabei noch etwas trage, könne er sich nur schwer vorstellen. Weitere Erkenntnisse wird der Sachverständige in der Verhandlung am Freitag vorstellen.

Kein Ortstermin im Gülle-Mordprozess

Neben den Ausführungen der Sachverständigen beschäftigte sich das Gericht aber auch mit einigen Anträgen, die die Verteidiger in den vergangenen Wochen gestellt haben. Dabei ging es unter anderem um die Kleidung, die die Frau am Tag ihres Todes trug. Die Verteidiger wollten einen Sachverständigen einschalten, der sich mit der Materialbeschaffenheit der Kleidung beschäftigt. Das lehnte das Gericht ab, der Leichnam sei vielfach bewegt worden. Dem Sachverständigen könne man daher kaum Vorgaben machen, wie der Leichnam gelegen habe und auf welche Art und Weise Gülle beigebracht werden solle. Des Weiteren wollten die Verteidiger einen Ortstermin in Birkhausen durchführen, doch auch das lehnte Riedel-Mitterwieser ab. Durch viele Fotos sowie Zeugenaussagen habe man die „landwirtschaftlichen Abläufe nachvollziehbar vermitteln“ können.

Zudem hatten die Verteidiger des Angeklagten kritisiert, dass die Fahrzeit vom Anwesen des Angeklagten bis zum Güllefeld mit einem Mercedes Sprinter gemessen wurde, anstatt mit einem Traktor samt Güllefass. Die Vorsitzende Richterin sagte, dass die festgestellte Zeit als „Näherungszeit“ betrachtet werde.

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