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  3. Landgericht Augsburg: Kinder geschlagen? Gericht rollt Zwölf-Stämme-Fall wieder auf

Landgericht Augsburg
15.01.2019

Kinder geschlagen? Gericht rollt Zwölf-Stämme-Fall wieder auf

Die Sekte "Zwölf Stämme" lebte lange auf dem Gut Klosterzimmern.
2 Bilder
Die Sekte "Zwölf Stämme" lebte lange auf dem Gut Klosterzimmern.
Foto: Jan Kandzora (Archiv)

Das Augsburger Landgericht rollt das Verfahren gegen einen 52-Jährigen der "Zwölf Stämme" wieder auf, der Kinder mit der Rute geschlagen haben soll.

Da war nichts, sagt der Beschuldigte. Mindestens zweimal soll der heute 52-Jährige, Mitglied der Glaubensgemeinschaft „Zwölf Stämme“, zwei kleine Buben mit einer Weidenrute geschlagen haben, hält ihm die Staatsanwaltschaft vor. Deswegen war er im Juni 2018 bereits vom Amtsgericht in Nördlingen zu 15 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Jetzt findet vor dem Augsburger Landgericht die Berufungsverhandlung statt.

Erste Amtshandlung von Lenart Hoesch, Vorsitzender Richter der Jugendstrafkammer: Er setzte einen bestehenden europäischen Haftbefehl gegen den Angeklagten in Vollzug. Um das Verfahren sicherstellen und mögliche Strafen durchsetzen zu können, wurde der heute bei den „Zwölf Stämmen“ in Tschechien lebende Mann in Untersuchungshaft genommen. Der hatte so etwas wohl erwartet, denn er war bereits mit einer Reisetasche im Gerichtssaal erschienen. Weil er sich nichts vorzuwerfen habe, weil die Vorwürfe gegen ihn nicht stimmten, weil er reinen Tisch machen wolle, sei er vor Gericht erschienen.

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