Prozess: Das Messer macht den Unterschied
Plus Ein Rentner stiehlt in einem Baumarkt in Nördlingen fünf Rollen Klebeband und mehrere Stichsägeblätter. Weil er ein Messer in seiner Jackentasche hatte, lautete der Strafbefehl "Diebstahl mit Waffen".
Das Cutter-Messer misst gerade mal etwas mehr als zehn Zentimeter. Doch solch ein Messer hat in diesem Fall einen Unterschied ums Ganze gemacht. Weil ein 65-Jähriger aus Bopfingen ein solches Messer mit einer vier Zentimeter langen Klinge in der Jackentasche bei sich trug, als er im März dieses Jahres laut Strafbefehl in einem Nördlinger Baumarkt fünf Rollen Klebeband und mehrere Stichsägeblätter im Wert von 20 Euro stahl, musste er sich wegen Diebstahls mit Waffen vor dem Amtsgericht Nördlingen verantworten. Der Rentner hatte Einspruch gegen den Strafbefehl über 120 Tagessätze eingelegt, den Einspruch aber zugleich auf das Strafmaß eingeschränkt. Das heißt, er räumte die Tat ein, wollte aber eine niedrigere Strafe verhandeln.
Der Rentner stritt den Diebstahl im Gerichtssaal ab, obwohl er die Tat über seinen Anwalt, Axel Wernitz, zuvor gestanden hatte. „Ich habe das nicht geklaut“, sagte er. Er habe nicht einmal einkaufen gewollt, sondern er sei nur zum Preisvergleichen dort gewesen. Dabei hätte er auf dem Boden die Artikel liegen sehen. Er habe sie in seine Tasche eingesteckt, um sie später an der Information abzugeben. „Weil ich so vergesslich bin“, sagte er, sei er mit ihnen aus dem Markt gelaufen. Verteidiger Wernitz wies auf die extreme Vergesslichkeit des Angeklagten hin, die Folge eines Unfalls sei. Der Angeklagte ist deshalb schwerbehindert.
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