PWG: Erbbau ist aktueller denn je
Für Nördlingen brauche es ein Gesamtkonzept
Die Förderung des Wohnungsbaus, insbesondere für sozial schwächere Schichten, und Bekämpfung der Bodenspekulation – diese Ziele wurden in der Verordnung über das Erbbaurecht in Deutschland im Jahr 1919 verankert. Ziele, die unter den heutigen Rahmenbedingungen wieder aktueller sind denn je, meint die Nördlinger PWG.
Die Dynamisierung des Erbbaus in Nördlingen, wie sie nun von der Gemeinschaft vorgeschlagen wurde, soll dabei sehr wohl die Möglichkeit eines späteren Grunderwerbs durch den Erbbaurechtsnehmer vorsehen. Eine Koppelung an soziale Kriterien sei jederzeit möglich und werde schon heute von Kommunen praktiziert, beispielsweise im Münchner Umland.
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