Tochter als Strohfrau ausgenutzt
Weil zwei vorbestrafte Rieser keine Firma gründen dürfen, soll ein Familienmitglied das übernehmen. Steuerhinterziehung und Prozesse: die Männer sind fein raus.
Ein Vater und sein Sohn wollten im Ries eine Firma gründen. Weil sie aber vorbestraft waren, blieb es ihnen verwehrt, sich als Geschäftsführer einer Unternehmensgesellschaft eintragen zu lassen. Eine gängige Methode, um das Vorhaben trotzdem umzusetzen, ist einen Strohmann als Geschäftsführer zu bestimmen. In diesem Fall suchten sich die Männer eine Strohfrau aus: die Tochter, beziehungsweise Schwester. Sie spricht am Montag vor dem Amtsgericht Nördlingen vom größten Fehler ihres Lebens, sich ihren Verwandten anvertraut und mitgespielt zu haben. Den Schuldenberg wegen der Pleite dieser Firma und das anhängige Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung inklusive eines Strafbefehls wegen Steuerhinterziehung muss nun die 23-Jährige tragen, zwei Kinder, vom Geschäftsfeld beruflich so weit entfernt wie ihre Verwandten von einer weißen Weste. Die Staatsanwaltschaft legt der jungen Frau, die eigentlich zur Erzieherin ausgebildet wurde, zur Last, Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt und die Buchführungspflicht verletzt zu haben. Vorsätzlich soll es zum Bankrott gekommen sein. Einen Jahresabschluss der Firma hat es Staatsanwältin Kerstin Reitlinger zufolge nie gegeben.
Bereits im Juli 2015 sei die Firma pleite gewesen. Steuern wurden nicht mehr gezahlt. Es kam zu Pfändungen. Reitlinger wirft der Geschäftsführerin vor, es vorsätzlich unterlassen zu haben, die Insolvenz anzumelden.
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