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  3. Nördlingen: Wegen Piercings und Tattoos: Junge Frau darf keine Erzieherausbildung machen

Nördlingen
15.10.2020

Wegen Piercings und Tattoos: Junge Frau darf keine Erzieherausbildung machen

Lisa Lang bekam in ihrer Nördlinger Ausbildungsstätte Probleme wegen ihrer Tattoos und Piercings.
Foto: Mark Masuch

Plus Lisa Lang, 23, möchte Erzieherin werden. Die Fachakademie für Sozialpädagogik in Nördlingen soll sie aber vor ein Ultimatum gestellt haben: Piercings raus oder Schule verlassen.

Wer sich mit Lisa Lang unterhält, dem fällt sicherlich ihre lange, blonde Haarmähne auf, ihre offene Art, ihr freundliches Lächeln. Wer genauer hinsieht, erkennt zudem vier kleine Piercings – in Lippe und Zunge sowie zwei in den Nasenflügeln. Dass sich diese „Schmuckstücke“ einmal hinderlich auf ihre berufliche Laufbahn auswirken könnten, hätte die 23-jährige Aalenerin nicht gedacht. Und dennoch soll die junge Frau an der Fachakademie für Sozialpädagogik Maria Stern in Nördlingen vor die Wahl gestellt worden sein: entweder Piercings raus oder die Schule verlassen.

Die Hausordnung der Akademie, Träger ist das Schulwerk der Diözese Augsburg, scheint unmissverständlich und ist auf der Homepage der Einrichtung einzusehen: Piercing im Gesicht – mit Ausnahme eines „Nasensteckers“ – ist nicht gestattet. „Tunnel“ in den Ohren müssen abgedeckt werden. Sichtbare großflächige Tattoos sind gegebenenfalls im Beruf und somit während der Ausbildung unerwünscht, heißt es dort.

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Die Diskussion ist geschlossen.

16.10.2020

>> Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
§ 1 Ziel des Gesetzes

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. <<

Einfach mal Leistung bringen und den markant erhöhten Metallanteil im Gesicht in dieses Schema hinein argumentieren. So ganz trivial ist das m.E. nicht.

Zu viel Piercings oder Tattoos wird mancher auch als ungepflegt/verwahrlost/häßlich/unvorteilhaft wahrnehmen. Dazu droht nach üblicher Lebenserfahrung auch eine Vermehrung von Metall und Farbe.

Am Ende war es vielleicht auch Verhalten/Reaktion der Schülerin, die den Rückgriff auf die "Hausordnung" bewirkt hat. Taffe Leute hätten ggf. vorher im 4-Augen Gespräch verhandelt und auch Kompromissbereitschaft gezeigt. Rechthaber mit Nasenring sortiert man guter Nachfrage vielleicht einfach aus?

>> „Ich kann ja bei mehr als 30 Grad nicht mit langen Ärmeln herumlaufen“, sagt sie. <<

Die bunte Vielfalt auf dieser Welt zeigt sehr wohl, dass dies möglich wäre...

16.10.2020

So wie dieser Artikel geschrieben ist, kommt er mir sehr 'reißerisch' vor.
Da hat eine private Schule eine Hausordnung, die öffentlich einsehbar ist und auf die am ersten Schultag auch hingewiesen wird. Dass eine junge erwachsene Frau, die freie Schulwahl hat und ihre erste päd. Ausbildung an einer anderen Fachakademie absolviert hat (sich also bewusst für diese Fachakademie entschieden hat), diese Schulordnung nicht akzeptiert, ist ihre eigene Entscheidung. Warum stellt sie sich so als Opfer dar? Sie hat freie Schulwahl und wird an jeder Schule die dort geltenden Regeln zu akzeptieren haben. Dass es bei einem Beruf mit viel 'Kundenkontakt' oft einen bestimmten Dresscode gibt bzw. auf äußeres Auftreten geachtet wird, ist weder neu noch mittelalterlich. Die Überschrift, dass sie nicht Erzieherin werden darf, ist mehr als reißerisch. Sie darf! Sie hat doch kein Berufs- bzw. Ausbildungsverbot bekommen. Wenn ich die attraktiven Angebote dieser Schule nützen möchte, sollte ich auch die geltenden 'Spielregeln' akzeptieren und wenn ich das nicht möchte, geh ich woanders hin ...

16.10.2020

Ja geht's noch!
Schade, dass sie nicht geklagt hat. Sie hätte mit Sicherheit recht bekommen und es wäre endlich mal wieder klar gestellt worden, dass sich auch kirchliche Arbeitgeber und Schulträger gefälligst an die Gesetze in diesem Land zu halten haben. Im Falle des Diskriminierungsgetzes an ein Gesetz, das in der Tradition der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte steht. Muss einen eigentlich nicht wundern: Der Vatikan ist einer der wenigen Staaten, die die Menschenrechtscharta der UNO bis heute ablehnen.

15.10.2020

Kommentar : S. S. M. d. Santos : Statt das man froh ist, das es Menschen gibt die eine Erzieherausbildung machen wollen und ein Lächeln im Gesicht haben wie oben auf dem Foto.
Man sollte sich schämen, das dann das Aussehen ein Problem ist.
Das kann man den Kindern erklären.
Deswegen braucht man nicht befürchten das die Kinder das auch machen, wenn Sie Erwachsen sind.
Ohne Worte! Wo bleibt Toleranz?
Seht den Menschen, Charakter, lachen und das Können und schaut nicht auf das Aussehen.
Wacht auf. Die Zeit ist zu kurz.