Wer im Winter Salz streuen darf – und wer nicht
Salz auf glatte Gehwege zu streuen, ist in den meisten Kommunen im Landkreis verboten. Ein Bußgeld von bis zu 500 Euro kann fällig werden. Was Anlieger jetzt beachten müssen.
Am frühen Morgen vor die Tür zu gehen, kostet immer etwas Überwindung. Umso mehr, wenn sich auf den Gehwegen vor dem Haus der Schnee türmt und dieser schnellstmöglich geräumt werden soll. Mancher macht es sich leicht und greift zum Streusalz, um vereiste und matschige Flächen ohne großen Aufwand begehbar zu machen. Was viele nicht wissen: Das ist in den allermeisten Kommunen verboten.
Das Salz hilft zwar besonders effektiv gegen Eis und Schnee, belastet die Umwelt jedoch stark. Es greift nicht nur Gebäude und Straßenbeläge an, sondern kann auch für Tiere zum Problem werden, sagt die Reimlinger Veterinärin Tanja Volk. Wenn Hunde oder Katzen zu viel Streusalz aufschleckten, belaste das deren Nieren und Leber. Dringe es in die im Winter oft trockenen und rissigen Pfoten der Tiere ein, führe das zu Entzündungen. Nehmen Pflanzen das salzige Schmelzwasser auf, könne es auch hier zu schweren Folgeschäden kommen, informiert das Umweltbundesamt.
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