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  3. Bopfingen/Ellwangen: Prozess um totes Kind: "Ich konnte doch nicht ahnen, dass er so ein Schwein ist"

Bopfingen/Ellwangen
06.02.2024

Prozess um totes Kind: "Ich konnte doch nicht ahnen, dass er so ein Schwein ist"

Weiterhin vor Gericht verantworten muss sich ein Mann, der ein Kleinkind umgebracht haben soll.
Foto: Stefan Puchner, dpa

Plus Warum griff eine Mutter nicht ein, als die Misshandlung ihres kleinen Sohns deutlich wurde? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Landgericht Ellwangen am Dienstag.

Zum ersten Mal hat die Mutter des Kleinkindes, das im Oktober 2021 auf schreckliche Weise in einem Bopfinger Ortsteil ums Leben gekommen war, im Prozess gegen ihren ehemaligen Lebensgefährten vor Gericht ausgesagt. In der knapp vierstündigen Befragung konnte allerdings die Kernfrage nicht geklärt werden: Warum hat die Frau nicht eingegriffen, als dieser den Bub malträtierte, obwohl dies angesichts massiver blauer Flecken und Verletzungen offenkundig war? Das habe sie nicht glauben wollen, sagte sie, obwohl ihr großer Sohn ihr Bilder gezeigt und gesagt habe, sie könne ihm nicht erzählen, dass dies alles von Stürzen herrühre. Zu diesen Ausflüchten hatte ihr Lebensgefährte gegriffen und sie habe ihm geglaubt. In ihrer Anhörung am Dienstag berief sie sich auf Erinnerungslücken, verfiel gelegentlich in Schweigen oder verwickelte sich in Widersprüche.

Wegen des Todes des 23 Monate alten jüngsten Sohns der fünffachen Mutter war der damalige Lebenspartner vom Landgericht Ellwangen wegen Totschlags und Misshandlung Schutzbefohlener zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Damals hatte die Frau schweigen dürfen, weil sie selbst im Visier der Staatsanwaltschaft war. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das seinerzeitige Urteil, wie berichtet, in Teilen wegen Rechtsfehlern in der Urteilsfindung aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts Ellwangen verwiesen. Deswegen muss das Verfahren neu aufgerollt werden. Die Mutter des Kindes ist inzwischen rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt und musste daher nun aussagen.

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