Vorerst keine Allgemeinverfügung für "Spaziergänge" im Ostalbkreis
Der Ostalbkreis, die Kreisstädte und das Polizeipräsidium stimmen sich über Spaziergänge ab. Diese sollen weiter erlaubt sein – unter bestimmten Auflagen.
Wie Landrat Joachim Bläse am Donnerstag bekannt gab, haben sich der Ostalbkreis, die drei Großen Kreisstädte und das Aalener Polizeipräsidium ausgetauscht und vereinbart, wie mit den regelmäßig in den Kommunen stattfindenden "Spaziergängen" gegen die geltenden Corona-Maßnahmen umgegangen werden soll. Die vereinbarte Vorgehensweise soll sowohl in den großen Kreisstädten als auch in allen anderen Städten und Gemeinden im Ostalbkreis bis auf Weiteres angewandt werden. Die Kommunen wurden bereits informiert.
Das gilt für "Spaziergänge" im Ostalbkreis
Alle Beteiligten sind sich einig, dass die "Spaziergänge" rechtlich als Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes zu werten sind. Versammlungen müssen demnach spätestens 48 Stunden vorher bei der zuständigen Behörde angemeldet werden und es muss ein Verantwortlicher benannt werden.
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