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Prozess
16.05.2023

Einbruch im Grünen Gewölbe: Mehrjährige Haftstrafen für fünf Angeklagte

Die Angeklagten im Prozess um den Raub im Grünen Gewölbe im Gerichtssaal. Nun ist ein Urteil gefallen.
Foto: Sebastian Kahnert, dpa (Archivbild)

Die Urteile im Prozess um den Einbruch im Grünen Gewölbe sind gefallen. Fünf Juwelendiebe müssen für mehrere Jahre ins Gefängnis. Ein Angeklagter wurde freigesprochen.

Die Urteile in einem der spektakulärsten Prozesse des Jahres sind gefallen. Fünf Angeklagte im Prozess um den Diebstahl im Grünen Gewölbe wurden zu mehrjährigen Haftstrafen zwischen vier Jahren und vier Monaten und sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Ein Angeklagter wurde freigesprochen.

Einige der jungen Männer, die alle zu einer Berliner Großfamilie gehören, könnten zunächst unter Auflagen aus der Haft entlassen werden, bis das Urteil rechtskräftig ist. Das teilte ein Gerichtssprecher mit.

Einbruch im Grünen Gewölbe: Angeklagte sind Teil einer kriminellen Großfamilie

Der Einbruch in das Grüne Gewölbe in Dresden vor dreieinhalb Jahren stellte einen der spektakulärsten der deutschen Geschichte dar. Aus dem Schatzkammermuseum im Residenzschloss wurden 21 Schmuckstücke mit 4300 Brillanten und Diamanten entwendet. Der Gesamtwert des Diebesguts liegt über 113 Millionen Euro.

Video: dpa

Die Urteile wurden nach einem mehr als ein Jahr andauernden Prozess gesprochen. Dieser hatte unter hohen Sicherheitsvorkehrungen stattgefunden und wurde vor einer Jugendkammer geführt. Der Hintergrund: Zwei der angeklagten Männer waren zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt.

Heute sind die sechs Männer, die auf der Anklagebank saßen, zwischen 24 und 29 Jahre alt. Sie sind alle Teil einer Berliner Großfamilie, welche bereits durch Straftaten aufgefallen ist. Auf das Konto der Familie geht beispielsweise der Goldmünzen-Diebstahl aus dem Bode-Museum, welcher sich im Jahr 2017 ereignete.

Juwelendiebstahl im Grünen Gewölbe: Prozess endet mit Deal

Der Prozess endet letztlich mit einem Deal, welchen die Verteidigung in den Verhandlungstagen mit der Staatsanwaltschaft ausgehandelt hat. Dieser beruht auf drei Eckpunkten:

Lesen Sie dazu auch
  • Rückgabe eines Teils des gestohlenen Schmucks erfolgt.
  • Es gibt festgelegte Höchststrafen für die Angeklagten.
  • Haftverschonung nach der Urteilsverkündung, die die Angeklagten bis zu zweieinhalb Jahre in U-Haft sitzen. Die Haft darf zudem in Wohnortnähe angetreten werden.

Die wertvollsten Stücke gaben die Angeklagten nicht zurück. Darunter befindet sich der "Sächsische Weiße Diamant", der knapp 50 Karat schwer ist.