Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Schlepper-Prozess: 71 Tote in Kühllaster: Gericht in Ungarn verhängt lange Haftstrafen

Schlepper-Prozess
14.06.2018

71 Tote in Kühllaster: Gericht in Ungarn verhängt lange Haftstrafen

Der abgestellte Lkw mit den Leichen der Flüchtlinge war am 27. August 2015 auf einer Autobahn in Österreich gefunden worden.
Foto: Roland Schlager, APA, dpa

Die Nachricht von den vielen Toten in einem Lkw hatte im August 2015 die Welt erschüttert. Nun sprach ein ungarisches Gericht die Urteile gegen die Schuldigen.

Im Prozess um den Tod von 71 Flüchtlingen in einem Kühllastwagen hat ein ungarisches Gericht die vier Angeklagten zu jeweils 25 Jahren Zuchthaus verurteilt. Das Urteil fiel fast drei Jahre nach der Tragödie an einer österreichischen Autobahn. Angeklagt waren die Fahrer des Todes-Lkw und eines Begleitfahrzeugs sowie zwei Organisatoren. Bei der von starkem Medieninteresse begleiteten Urteilsverkündung am Donnerstag sagte Richter Janos Jadi im Gericht von Kecskemet (Südungarn), dass sich die vier Männer - drei Bulgaren und ein Afghane - der Tötung der ihnen anvertrauten Flüchtlinge schuldig gemacht haben.

Flüchtlinge sind qualvoll im Laster erstickt

Der abgestellte Lkw mit den Leichen der Flüchtlinge war am 27. August 2015 gefunden worden. Das Fahrzeug war am Tag zuvor von Südungarn abgefahren. Die Flüchtlinge im Laderaum waren nach spätestens drei Stunden qualvoll erstickt. Der Fall hatte damals weltweit Erschütterung ausgelöst.

Das Gericht folgte nicht dem Antrag des Staatsanwalts, der die Verantwortlichen für die Todesfahrt des Mordes angeklagt und lebenslange Strafen für sie verlangt hatte. Wie Richter Jadi in seiner mehr als zweistündigen Urteilsbegründung erklärte, verfolgten die Täter keine klare Absicht, die Flüchtlinge zu töten.

Bis zu ihrem Erstickungstod im Laderaum geschrien und gegen die Wände getrommelt

Zugleich aber begingen sie eine "absichtsvolle Unterlassungstat", wie er weiter ausführte. Eine "Mischung aus Gier, Angst vor Entdeckung und Affekthandlungen" habe sie daran gehindert, etwas zu tun, als das Leben der Menschen im Lkw auf dem Spiel stand. Bis zu ihrem Erstickungstod hatten diese im Laderaum geschrien und gegen die Wände getrommelt. Dem Fahrer war dies nicht entgangen, wie dies auch aus den von der ungarischen Polizei abgehörten Telefongesprächen hervorging. Der bulgarische Organisator und sein afghanischer Chef wiesen ihn aber an, nicht anzuhalten und die Ladetür nicht zu öffnen. 

"Der Fahrer hätte anhalten können, der Begleitfahrer und die beiden anderen Angeklagten hätten ihm sagen können, dass er anhält", sagte der Richter. Als erschwerend wertete das Gericht außerdem, dass dem Tötungsdelikt viele Menschen zum Opfer fielen, dass darunter auch vier Kinder waren und dass es im Rahmen einer kriminellen Vereinigung begangen wurde.

Das Gericht verurteilte die Täter wegen Menschenschmuggels

Der Prozess gegen die mutmaßlichen Verantwortlichen begann vor knapp einem Jahr in Kecskemet. In dem komplexen Verfahren wurden 25 weitere Schlepperfahrten nach Deutschland und Österreich verhandelt. Außer den für die Todesfahrt mit dem Kühllaster Angeklagten standen zehn weitere Männer aus Bulgarien, Afghanistan und dem Libanon vor Gericht. Das Gericht verurteilte sie wegen Menschenschmuggels im Rahmen einer kriminellen Vereinigung zu Zuchthausstrafen zwischen drei und zwölf Jahren. Keiner der Verurteilten kann vorzeitig entlassen werden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt und die Verurteilten meldeten Berufung an.

Bei der Urteilsfindung stützte sich das Gericht auf reichhaltiges Beweismaterial. Es bewertete die zum Teil umfassenden Geständnisse der Angeklagten, verschiedene Zeugenaussagen, abgehörte Telefongespräche, Bilder von Überwachungskameras, Protokolle von Telefonverbindungsdaten sowie Gerichtsurteile aus Deutschland und Österreich, die gegen dort gefasste Mitglieder der Bande verhängt wurden. (dpa)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.