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Aurora: Kino-Amokläufer wegen Mordes angeklagt: Todesstrafe droht
Aurora
30.07.2012
Kino-Amokläufer wegen Mordes angeklagt: Todesstrafe droht
Der mutmaßliche Kino-Amokläufer von Aurora muss sich wegen mehrfachen Mordes verantworten. Die Staatsanwaltschaft legte James Holmes insgesamt 142 Anklagepunkte zur Last.
Mord, versuchter Mord und Sprengstoffbesitz: Die Staatsanwaltschaft von Colorado hat James Holmes, dem mutmaßlichen Kino-Amokläufer bei einer Anhörung am Montag insgesamt 142 Anklagepunkte zur Last gelegt. Die Staatsanwaltschaft erwägt nach eigenen Angaben, die Todesstrafe für Holmes zu fordern. Eine Entscheidung darüber muss spätestens 60 Tage nach der Anklageerhebung fallen.
Holmes soll kurz nach Mitternacht am 20. Juli bei einer Premierenvorstellung des neuen "Batman"-Films in Aurora nahe Denver wahllos ins Publikum geschossen haben. Dabei wurden zwölf Menschen getötet und 58 weitere verletzt. Die Polizei hatte den 24-jährigen Studenten kurz nach der Tat auf dem Parkplatz des Kinos gefasst. Zehn Überlebende des Massakers wurden am Montag weiter im Krankenhaus behandelt, vier von ihnen befanden sich in kritischem Gesundheitszustand.
Die Motive liegen im Dunkeln
Nach wie vor liegen die Motive der Tat völlig im Dunkeln. Kaum ein anderer Amoklauf hatte die Amerikaner in den vergangenen Jahren derart erschüttert wie das Blutbad während einer "Batman"-Vorstellung. Zugleich wurden Stimmen nach strengeren Waffengesetzen laut. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits erklärt, sie wolle prüfen, ob sie die Todesstrafe fordert. Im Zentrum des juristischen Ringens dürfte unterdessen die Frage stehen, ob der ehemalige Student überhaupt zurechnungsfähig ist.
Sorgfältig geplante Tat
Holmes soll bei einem Überfall auf ein Kino zwölf zumeist junge Zuschauer erschossen und weitere 58 verletzt haben. Außerdem hatte er nach Angaben der Polizei in seiner Wohnung Sprengfallen aufgestellt, die ebenfalls Menschen töten sollten. Er habe über Monate hinweg Waffen und Munition gesammelt, seine Tat erscheine daher sorgsam geplant. Das gilt als Mordmerkmal. Wie US-Medien berichteten, soll Holmes in psychiatrischer Behandlung gewesen sein. Zudem soll er Schreiben mit angeblichen Mordplänen und Gewaltfantasien an eine Psychiaterin der Universität geschickt haben.
Ist Holmes zurechungsfähig?
Schon Holmes erstes Erscheinen vor Gericht vergangene Woche hatte Spekulationen über seinen mentalen Zustand angefacht. Der Ex-Student der Neurowissenschaft hatte seine Haare grellrot gefärbt und machte einen seltsam müden und abwesenden Eindruck. Er sagte kein einziges Wort und ließ nur seine Pflichtverteidiger sprechen.
Die Todesstrafe ist in Colorado selten
Nach Ansicht von Staatsanwältin Carol Chambers könne es bis zum Beginn der Hauptverhandlung bis zu einem Jahr dauern. Es sei sehr umfangreiches Beweismaterial zu prüfen. Juristische Beobachter erwarteten, dass die Todesstrafe gefordert wird. Sie muss in Colorado innerhalb von 60 Tagen nach der Anklageerhebung beantragt werden. Allerdings wird sie in diesem Bundesstaat äußerst selten verhängt. Zu einer juristischen Kontroverse dürfte es auch über die angeblichen Schreiben des Angeklagten an seine Psychiaterin kommen. Die Anwälte machten geltend, es handele sich um vertrauliche Dokumente. Die Veröffentlichung gefährde einen fairen Prozess.
Schwangere erleidet Fehlgeburt
Erst am Sonntag war ein weiterer Schicksalschlag für eine Überlebende des Amoklaufs bekanntgeworden: Eine schwangere Mutter, die bei der Bluttat bereits ihre sechsjährige Tochter verloren hatte, . Nach Angaben der Zeitung "Denver Post" sei die Frau in der sechsten Woche schwanger gewesen. (AZ/dpa)
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