Zwei Tote, 27 Verletzte: 85-Jähriger gesteht Irrfahrt
Ein Jahr nach einer tödlichen Irrfahrt in der Fußgängerzone von Bad Säckingen hat der Prozess gegen einen 85-Jährigen begonnen. Er bat beim Auftakt um Verzeihung.
Im Prozess um die tödliche Irrfahrt eines Rentners hat der 85 Jahre alte Angeklagte gestanden und um Verzeihung gebeten. Der Mann legte zum Prozessauftakt am Dienstag vor dem Amtsgericht im baden-württembergischen Bad Säckingen ein Geständnis ab. Er könne nur hoffen, dass die Opfer und deren Angehörige ihm verzeihen, ließ er über seinen Anwalt erklären. Vor knapp einem Jahr hatte er offenbar Gas und Bremse seines Automatikautos verwechselt und war in der Fußgängerzone des Ortes in eine Menschenmenge gerast.
Der Rentner habe sich der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung in mehreren Fällen schuldig gemacht, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Eine 63 Jahre alte Frau sowie ein 60-jähriger Mann kamen bei dem Unglück ums Leben. 27 Passanten wurden verletzt, 9 von ihnen schwer. Zuvor war der Rentner beim Wenden auf Parkplatzsuche mit einem Fahrradfahrer zusammengestoßen.
Irrfahrt in Bad Säckingen: 85-Jährigem drohen bis zu fünf Jahre Haft
Das Unglück hatte sich Anfang Mai vergangenen Jahres in der historischen Altstadt von Bad Säckingen ereignet. Die beschauliche Stadt liegt im Südschwarzwald, direkt an der Grenze zur Schweiz.
Für den Prozess vor dem Amtsgericht Bad Säckingen sind zunächst zwei Verhandlungstage angesetzt, sagte die Vorsitzende Richterin Margarete Basler. Es sollen elf Zeugen sowie drei Sachverständige gehört werden. Dabei handele es sich um einen medizinischen sowie um zwei technische Gutachter. Das Urteil könnte demnach im Laufe des Monats gesprochen werden. Zwei der Opferfamilien sind in dem Prozess als Nebenkläger vertreten (Az.: 2 LS 24 JS 3442/16).
Der Führerschein war dem Rentner bereits nach dem Unfall abgenommen worden, sagte der Staatsanwalt. Der Mann darf seither nicht mehr Auto fahren. Bei einer Verurteilung drohen dem Angeklagten laut Staatsanwaltschaft bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe.
Führerschein im Alter - Regelungen in anderen Ländern
In Deutschland wird immer wieder diskutiert, ob die Fahrtüchtigkeit von Senioren überprüft werden soll. Hierzulande ist die einmal erworbene Fahrerlaubnis unbegrenzt. Zwar müssen Autofahrer ihr Führerscheindokument, das seit 2013 ausgestellt wurde, alle 15 Jahre formell erneuern lassen. Dazu ist aber keine neuerliche Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck erforderlich. Für LKW-, Bus- und Taxifahrer sind allerdings regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen verpflichtend vorgeschrieben.
In zahlreichen anderen europäischen Länder ist der Führerschein befristet. So gilt er laut ADAC beispielsweise in Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland oder der Schweiz bis zum 70. Lebensjahr. Für eine Verlängerung ist eine ärztliche Untersuchung nötig. In Griechenland müssen Senioren, die weiter Auto fahren wollen, bereits mit 65 zum Arzt, in Slowenien nach dem 80. Geburtstag. In Norwegen ist ab 70 eine jährliche Fahreignungsbestätigung notwendig.
In Ländern wie Italien, Luxemburg oder den Niederlanden ist der Führerschein zunächst jeweils auf zehn Jahre befristet. Von unterschiedlichen Altersstufen an sind dann Überprüfungen erforderlich. In Portugal wird der befristete Führerschein nach dem 50. Lebensjahr erst nach ärztlichem und psychologischem Test verlängert. dpa/AZ
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