Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Bad Säckingen: Zwei Tote, 27 Verletzte: 85-Jähriger gesteht Irrfahrt

Bad Säckingen
02.05.2017

Zwei Tote, 27 Verletzte: 85-Jähriger gesteht Irrfahrt

Der Rentner war Anfang Mai 2016 mit seinem Wagen in eine Menschenmenge in der Altstadt von Bad Säckingen gefahren.
Foto: Achim Keller (dpa)

Ein Jahr nach einer tödlichen Irrfahrt in der Fußgängerzone von Bad Säckingen hat der Prozess gegen einen 85-Jährigen begonnen. Er bat beim Auftakt um Verzeihung.

Im Prozess um die tödliche Irrfahrt eines Rentners hat der 85 Jahre alte Angeklagte gestanden und um Verzeihung gebeten. Der Mann legte zum Prozessauftakt am Dienstag vor dem Amtsgericht im baden-württembergischen Bad Säckingen ein Geständnis ab. Er könne nur hoffen, dass die Opfer und deren Angehörige ihm verzeihen, ließ er über seinen Anwalt erklären. Vor knapp einem Jahr hatte er offenbar Gas und Bremse seines Automatikautos verwechselt und war in der Fußgängerzone des Ortes in eine Menschenmenge gerast.

Der Rentner habe sich der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung in mehreren Fällen schuldig gemacht, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Eine 63 Jahre alte Frau sowie ein 60-jähriger Mann kamen bei dem Unglück ums Leben. 27 Passanten wurden verletzt, 9 von ihnen schwer. Zuvor war der Rentner beim Wenden auf Parkplatzsuche mit einem Fahrradfahrer zusammengestoßen.

Irrfahrt in Bad Säckingen: 85-Jährigem drohen bis zu fünf Jahre Haft

Das Unglück hatte sich Anfang Mai vergangenen Jahres in der historischen Altstadt von Bad Säckingen ereignet. Die beschauliche Stadt liegt im Südschwarzwald, direkt an der Grenze zur Schweiz.

Für den Prozess vor dem Amtsgericht Bad Säckingen sind zunächst zwei Verhandlungstage angesetzt, sagte die Vorsitzende Richterin Margarete Basler. Es sollen elf Zeugen sowie drei Sachverständige gehört werden. Dabei handele es sich um einen medizinischen sowie um zwei technische Gutachter. Das Urteil könnte demnach im Laufe des Monats gesprochen werden. Zwei der Opferfamilien sind in dem Prozess als Nebenkläger vertreten (Az.: 2 LS 24 JS 3442/16).

Der Führerschein war dem Rentner bereits nach dem Unfall abgenommen worden, sagte der Staatsanwalt. Der Mann darf seither nicht mehr Auto fahren. Bei einer Verurteilung drohen dem Angeklagten laut Staatsanwaltschaft bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe.

Führerschein im Alter - Regelungen in anderen Ländern

In Deutschland wird immer wieder diskutiert, ob die Fahrtüchtigkeit von Senioren überprüft werden soll. Hierzulande ist die einmal erworbene Fahrerlaubnis unbegrenzt. Zwar müssen Autofahrer ihr Führerscheindokument, das seit 2013 ausgestellt wurde, alle 15 Jahre formell erneuern lassen. Dazu ist aber keine neuerliche Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck erforderlich. Für LKW-, Bus- und Taxifahrer sind allerdings regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen verpflichtend vorgeschrieben.  

In zahlreichen anderen europäischen Länder ist der Führerschein befristet. So gilt er laut ADAC beispielsweise in Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland oder der Schweiz bis zum 70. Lebensjahr. Für eine Verlängerung ist eine ärztliche Untersuchung nötig. In Griechenland müssen Senioren, die weiter Auto fahren wollen, bereits mit 65 zum Arzt, in Slowenien nach dem 80. Geburtstag. In Norwegen ist ab 70 eine jährliche Fahreignungsbestätigung notwendig.

In Ländern wie Italien, Luxemburg oder den Niederlanden ist der Führerschein zunächst jeweils auf zehn Jahre befristet. Von unterschiedlichen Altersstufen an sind dann Überprüfungen erforderlich. In Portugal wird der befristete Führerschein nach dem 50. Lebensjahr erst nach ärztlichem und psychologischem Test verlängert. dpa/AZ

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.