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  3. Berlin: Mord-Prozess nach illegalem Autorennen am Ku'damm geplatzt

Berlin
28.08.2018

Mord-Prozess nach illegalem Autorennen am Ku'damm geplatzt

Die Angeklagten (zweiter und fünfter von rechts) bleiben in Haft, obwohl der Mord-Prozess gegen sie in Berlin geplatzt ist.
Foto: Paul Zinken, dpa (Archiv)

Der Mord-Prozess gegen zwei Autoraser in Berlin ist überraschend geplatzt. Die beiden Angeklagten bleiben aber trotzdem hinter Gittern.

Der zweite Mordprozess gegen zwei Berliner Autoraser ist nach einem erfolgreichen Befangenheitsantrag geplatzt. Die erst Mitte August begonnene Verhandlung wurde ausgesetzt, wie das Landgericht Berlin am Dienstag mitteilte. Mit dem Fall muss sich nun eine andere Kammer des Gerichts befassen. Ein Termin dafür steht noch nicht fest. Die beiden Angeklagten bleiben aber weiterhin in Untersuchungshaft.

Die beiden 26 und 29 Jahre alten Männer müssen sich nach dem tödlichen Autorennen vom Berliner Kurfürstendamm bereits zum zweiten Mal vor Gericht verantworten. Das Berliner Landgericht verurteilte die Angeklagten im Februar 2017 im ersten Verfahren wegen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen - es war das bundesweit erste Mordurteil in einem derartigen Fall. Doch der Bundesgerichtshof hob das Urteil wieder auf. Die Karlsruher Richter sahen den Tötungsvorsatz als nicht ausreichend belegt an.

Den beiden Angeklagten wird zur Last gelegt, im Februar 2016 nachts mit bis zu 170 Stundenkilometern über den Kurfürstendamm und auch über mehrere rote Ampeln gerast zu sein. An einer Kreuzung erfasste einer der beiden mit seinem Auto den Wagen eines 69-Jährigen. Der Mann starb noch am Unfallort.

Blick auf die gesperrte Tauentzienstraße nach dem illegalen Autorennen.
Foto: Britta Pedersen, dpa (Archiv)

Zu Beginn der Neuauflage des Verfahrens Mitte August stellte die Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen die Richter. Sie begründete dies damit, dass ein Beschluss zur Fortdauer der Untersuchungshaft der Angeklagten die Befürchtung wecke, die Richter könnten nicht unvoreingenommen urteilen. Eine andere Kammer des Gerichts gab diesem Antrag nun statt.

Raser-Prozess: Ablehnung nur wegen einer "Besorgnis der Befangenheit"

Der angegriffene Beschluss erwecke in einzelnen Formulierungen den Eindruck, dass die abgelehnten Richter sich in für die Angeklagten "nachteiliger Weise festgelegt hätten", hieß es in der Entscheidung des Gerichts. Die Richter machten deutlich, es sei zwar keine "tatsächliche Befangenheit" gegeben. Es komme aber zu einer Ablehnung wegen einer "Besorgnis der Befangenheit".

Die für den Befangenheitsantrag zuständige Kammer stellte grundsätzlich klar: "Die Angeklagten konnten nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs darauf vertrauen, dass das aufgehobene Urteil als Grundlage nachfolgender Entscheidungen nicht mehr herangezogen wird und das nunmehr erkennende Gericht eigenständig und völlig frei neue Feststellungen treffen wird." (afp)

Bei dem illegalen Autorennen war ein Mensch ums Leben gekommen, drei weitere Autoinsassen wurden schwer verletzt.
Foto: Britta Pedersen, dpa
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