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Bundesverfassungsgericht
27.11.2019

Karlsruhe stärkt Rechte eines Mörders bei Namenssuche im Internet

Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht auf Vergessen im Internet gestärkt. Geklagt hatte ein Mörder.
Foto: Uli Deck/dpa

Ein Mann, der 1982 wegen Mordes verurteilt wurde, wehrt sich gegen alte Artikel, die seinen Namen nennen. Das Bundesverfassungsgericht gibt ihm Recht.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte eines Mörders im Zusammenhang mit namentlicher Medienberichterstattung gestärkt. Der Erste Senat gab einer Verfassungsbeschwerde des 1982 wegen Mordes verurteilten Mannes gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss statt.

Der Kläger wurde 1982 wegen Mordes verurteilt

Der Mann wehrt sich dagegen, dass Berichte eines Nachrichtenmagazins bei einer Internetsuche mit seinem Namen unter den ersten Treffern angezeigt werden. Zumutbare Vorkehrungen gegen diese Auffindbarkeit wären in Betracht zu ziehen gewesen, urteilten die Verfassungsrichter. Die Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht seien abzuwägen. 

Während der aktuellen Berichterstattung ist die Namensnennung zulässig

Während der aktuellen Berichterstattung seien grundsätzlich seien auch identifizierende Berichte über rechtskräftig verurteilte Straftäter zulässig. Das berechtigte Interesse an einer identifizierenden Berichterstattung nehme mit zunehmendem zeitlichen Abstand zur Tat aber ab. (Az: 1 BvR 16/13)

In einer zweiten Entscheidung wies der Erste Senat eine Verfassungsbeschwerde gegen das Oberlandesgericht Celle ab. In diesem Fall verlangte eine Frau von einem Suchmaschinenbetreiber, die Verknüpfung ihres Namens mit einem Beitrag einer Rundfunkanstalt aus dem Jahr 2010 aufzuheben. Sie hatte für diesen Beitrag ein Interview gegeben. (dpa)

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