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Dresden
01.07.2009

Angeklagter ersticht Zeugin im Gerichtssaal

Dresden Landgericht Stecherei

Mitten in einer Verhandlung hat ein 28-jähriger Angeklagter im Dresdner Landgericht eine junge Frau erstochen. Dann soll noch ein Schuss gefallen sein. In dem Prozess ging es um eine Beleidigung.

Dresden (AZ) - Mitten in einer Gerichtsverhandlung am Dresdner Landgericht hat ein Angeklagter am Mittwoch eine 32 Jahre alte Zeugin erstochen. Zwei weitere Menschen wurden nach Angaben der Rettungsleitstelle verletzt.

Der 28-jährige Täter, der nach einer Verurteilung wegen Beleidigung Berufung eingelegt hatte, wurde sofort überwältigt. Dabei sei auch ein Schuss gefallen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Christian Avenarius.

Gegen den in Perm nahe dem Ural in Russland geborenen Mann werde nun wegen Totschlags ermittelt. Er konnte laut Polizei nach der Tat vernommen werden, der Tatort wurde abgesperrt.

Die Dresdner Rettungsleitstelle war am Vormittag um 10.26 Uhr aus dem Gerichtsgebäude alarmiert worden. Drei Notärzte, ein Leitender Notarzt und vier Rettungswagen seien zum Einsatzort geschickt worden, sagte Feuerwehrsprecher Thomas Mende.

"Es ist ganz fürchterlich, dass eine solche Alltagssituation in einer Katastrophe mündete. Alle Beteiligten stehen unter Schock", sagte Avenarius. Die Frau sei im Gerichtssaal tödlich verletzt zusammengebrochen, auch die Notärzte hätten ihr nicht mehr helfen können. Unklar war zunächst, in welcher Beziehung Täter und Opfer standen.

Es habe vor der Verhandlung keine Waffenkontrollen gegeben. Das sei kein Verfahren mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen gewesen, sagte Gerichtssprecherin Bettina Garmann. "Es gab keinerlei Anhaltspunkte, der Täter war auch nicht in Haft."

Laut Garmann hatte der Angeklagte im August 2008 auf einem Spielplatz in Dresden eine Frau beschimpft. Der damals arbeitslose Lagerfacharbeiter war dafür Ende 2008 vom Amtsgericht Dresden zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Darüber sollte am Mittwoch erneut entschieden werden. "Der Super-Gau", sagte Garmann zu der Bluttat vor Gericht.

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