Fall Freiburg: Schon früher Ermittlungen gegen Verdächtigen
Eine Mutter aus dem Raum Freiburg soll ihren Sohn online für Vergewaltigungen angeboten haben. Den Hauptverdächtigen in dem Fall hatten die Ermittler schon früher im Visier.
Im Fall des jahrelangen Missbrauchs eines Neunjährigen bei Freiburg hatten die Ermittler den Hauptverdächtigen bereits früher im Visier. Schon 2016 sei gegen den heute 39-jährigen ermittelt worden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Freiburg am Freitag. Er bestätigte damit Informationen von "Spiegel TV". Im Mai 2017 habe die Behörde Anklage erhoben, zum Prozess sei es aber nicht gekommen. Damals sei es um den Besitz von kinderpornografischem Material gegangen. Fahnder waren im Internet darauf aufmerksam geworden. Hinweise auf die vielfachen Vergewaltigungen des heute Neunjährigen habe es damals nicht gegeben. Diese seien erstmals im September 2017 gekommen.
Dem Mann, der wegen ähnlicher Delikte vorbestraft ist, wird schwerer Kindesmissbrauch zur Last gelegt. Den Ermittlungen zufolge hat er das Kind gemeinsam mit dessen Mutter über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren sexuell misshandelt und vergewaltigt sowie Männern aus dem In- und Ausland für Vergewaltigungen überlassen.
Die Taten sollen sich von 2015 bis Herbst 2017 ereignet haben. Insgesamt sitzen acht Tatverdächtige in Untersuchungshaft. Der 39-Jährige und die 47 Jahre alte Mutter des Kindes sind den Angaben zufolge die beiden Hauptbeschuldigten.
Missbrauch eines Neunjährigen: Acht Personen festgenommen
Nachdem der Fall bekannt geworden war, wurden die sieben Männer und die Frau festgenommen. Die Vorwürfe von früher würden nun in den anstehenden Prozess einfließen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft mit Blick auf den Hauptbeschuldigten. Neben ihm ist den Angaben zufolge noch ein zweiter Mann, der nun in Untersuchungshaft sitzt, wegen Kindesmissbrauchs vorbestraft.
Der Freiburger Fall war vergangene Woche bekanntgeworden. Justiz und Jugendamt stehen seither in der Kritik. Sie hatten den Jungen zurück zur Mutter geschickt und dem Lebengefährten der Mutter untersagt, Kontakt zu dem Kind zu haben. Dieser sowie die Mutter hatten sich jedoch nicht an diese Auflagen der Gerichte gehalten.
Kontrolliert worden waren sie den Angaben zufolge nicht. Die Verantwortung habe hierfür das Jugendamt, teilten das Freiburger Familiengericht und das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe mit, die den Fall beide bearbeitet haben. Das Jugendamt sagt, es sei von den Gerichten nicht mit der Kontrolle der Familie beauftragt worden und habe daher nicht entsprechend aktiv werden können. Hinweise auf sexuelle Misshandlungen oder Vergewaltigungen habe es nicht gegeben.
Missbrauchter Junge nun in staatlicher Obhut
Behörde und Justiz wollen den Fall nun gemeinsam aufarbeiten. Der Junge ist seit den Festnahmen in staatlicher Obhut. Einzelheiten hierzu nennt das Jugendamt nicht.
Am Freitag gab der für das Jugendamt verantwortliche Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald bekannt, dass er die Berliner, auf Medienrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Schertz-Bergmann zum Schutz des Neunjährigen beauftragt habe. Damit solle verhindert werden, dass Hinweise zu dem Jungen an die Öffentlichkeit gelangen. Dies beinhaltet vor allem die Berichterstattung in den Medien. Die Identität des Jungen und sein Aufenthaltsort müssten geheim bleiben. (dpa/lsw)
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