Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Prozess: Frau getötet: Autoraser stehen in Köln erneut vor Gericht

Prozess
12.03.2018

Frau getötet: Autoraser stehen in Köln erneut vor Gericht

Die beiden Autofahrer, die sich 2015 in Köln einen Rennen geliefert hatte, bei dem eine Radfahrerin ums Leben kam, stehen erneut vor Gericht.
Foto: Oliver Berg, dpa (Archiv)

Der Tod einer Radfahrerin bei einem illegalen Autorennen in Köln machte bundesweit Schlagzeilen. Nun droht den beiden Männern doch noch Gefängnis.

Vor dem Landgericht Köln müssen sich seit Montag zwei Autoraser erneut für den Tod einer 19-jährigen Studentin bei einem illegalen Rennen verantworten.

Das Gericht muss den Fall wieder aufrollen, weil der Bundesgerichtshof (BGH) die Strafaussetzung zur Bewährung für die damals 21 und 22 Jahre alten Männer aufhob. Den beiden Männern droht nun doch Haft.

Die beiden Angeklagten waren in einem ersten Prozess wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen von zwei Jahren sowie 21 Monaten verurteilt worden. Sie hatten sich im April 2015 in Köln ein illegales Autorennen geliefert. Einer der beiden Fahrer soll dabei mit seinem Wagen eine auf dem Radweg fahrende 19-jährige Studentin erfasst haben. Die junge Frau erlag drei Tage später ihren schweren Kopfverletzungen.

Die Strafhöhe beanstandete der Bundesgerichtshof in Karlsruhe zwar nicht. Das Landgericht hätte nach Ansicht des BGH aber bedenken müssen, "wie sich eine Strafaussetzung zur Bewährung auf das allgemeine Rechtsempfinden und das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts auswirken würde".

Raser-Prozess hatte zunächst ein schnelles Ende

Am Montag begann der Prozess nun mit Entschuldigungen der beiden Angeklagten. "Ich bitte Sie vielmals um Verzeihung für das, was ich Ihnen und Ihrer Familie angetan habe", sagte einer der beiden Raser in Richtung der Eltern und des Bruders des Opfers.

Lesen Sie dazu auch

Eigentlich war der Revisionsprozess schon für Dezember geplant. Der erste Verhandlungstag hatte jedoch ein schnelles Ende, weil sich herausstellte, dass ein Schöffe befangen sein könnte. Das Kölner Landgericht setzte für die Neuauflage des Prozesses nun drei Verhandlungstage bis zum 19. März an.

Anfang März hatte eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu einem Berliner Autoraserfall für Aufsehen gesorgt. Die Karlsruher Richter hoben in dem Fall das Mordurteil des Berliner Landgerichts auf. Nach ihrer Ansicht fehlte den beiden Rasern bereits der Vorsatz für eine Tötung. Einer von ihnen hatte Anfang 2016 mit seinem Wagen ein anderes Auto erfasst, dessen Fahrer noch am Unfallort starb. (dpa, afp)

 

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.