3000 Euro Strafe: Polizei geht gegen Saufgelage am Strand vor
Die Polizei auf Mallorca macht Ernst: Wer an der Playa de Palma mit Alkohol erwischt wird, muss mit drakonischen Strafen rechnen. Etliche Urlauber hat es bereits getroffen.
Mallorca hat keine Lust mehr auf Ballermann-Touristen, die am Strand wilde Saufgelage feiern. Mitte Mai wurde die Playa de Palma, also der gut sechs Kilometer lange Strand zwischen Palma und S'Arenal, zu einem speziellen Eingreifbereich ernannt. werden dort seitdem Strafen bis zu 3000 Euro für Lärm oder Trinkgelage angedroht.
Gleichzeitig gehen jetzt Streifen der örtlichen Polizei verstärkt auf Streife - und machen Ernst. Wie die Mallorca-Zeitung berichtet, wurden allein in den vergangenen Tagen fast 100 Verfahren gegen Strandbesucher eingeleitet, die sich ungebührlich aufführten.
Am Strand habe man vor allem ausländische Touristen erwischt, in den Straßen dagegen vor allem Spanier, sagte ein Polizeisprecher dem Blatt. Ob gegen alle Betroffenen tatsächlich die drakonischen Geldstrafen verhängt würden, sei zwar noch nicht klar; das hänge vom Ausgang der Verfahren ab. Man werde die Kontrollen aber fortsetzen und hoffe, "dass die Knöllchen weniger werden, wenn sich das harte Vorgehen herumspricht".
Auf Mallorca geht jetzt mehr Polizei auf Streife
2015 besuchten rund zehn Millionen Erholungssuchende Mallorca, wo 850.000 Menschen leben und 290.000 Hotelbetten stehen. Und dieses Jahr werden, so kann man an den Buchungszahlen ablesen, noch mehr „guiris“ kommen, wie die Ausländer in Spanien umgangssprachlich genannt werden.
Als Reaktion auf den Touristenansturm wurde die Polizeipräsenz auf der Insel deutlich verstärkt. Bis zum 23. Oktober sollen 136 Beamte im Zentrum von Palma, an der Flaniermeile Paseo Maritimo und an der Playa de Palma im Einsatz sein. Zuletzt waren es 94 Polizisten.
Gleichzeitig beschloss das Regionalparlament der Balearen die Einführung einer Touristenabgabe. Ab 1. Juli wird sie auf Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera erhoben. Die Höhe ist nach der Art der Unterkunft gestaffelt. Der Höchstsatz von 2 Euro pro Nacht und pro Person wird in Fünf-Sterne- und Vier-Sterne-Plus-Hotels sowie in Appartements der 4-Schlüssel-Kategorie erhoben. Am unteren Ende der Liste stehen die Pensionen, Campingplätze, Herbergen und Berghütten mit je 0,50 Euro. Diese Sätze gelten für die Hochsaison von Anfang Mai bis Ende Oktober. (bo)
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