Baby in Italien stirbt nach Beschneidung zu Hause
Ein fünf Monate alter Säugling ist in Italien gestorben, nachdem seine Eltern ihn offenbar selbst beschnitten hatten. Die Polizei ermittelt.
In Italien ist Berichten zufolge ein fünf Monate altes Baby nach einer Beschneidung zu Hause ums Leben gekommen. Der Junge sei in einem Krankenhaus in Bologna gestorben, gegen die Eltern werde wegen fahrlässiger Tötung ermittelt, berichteten italienische Nachrichtenagenturen am Sonntag unter Berufung auf die Ermittlungsbehörden.
Italien: Eltern sollen Sohn selbst beschnitten haben
Die aus Ghana stammenden Eltern sollen demnach die Beschneidung selbst an ihrem Wohnort in dem Ort Scandiano bei Reggio Emilia vorgenommen haben. Danach habe sich der Zustand des Babys schnell verschlechtert, so dass es in der Nacht zum Samstag an einem Herzstillstand und Blutungen gestorben sei. Die islamische Gemeinde in Bologna sprach von "einem Tod, der sicher zu vermeiden gewesen wäre".
Erst im Dezember war bei Rom ein zwei Jahre altes Kind infolge einer Beschneidung zu Hause gestorben. In Italien werden Medienberichten zufolge jedes Jahr bis zu 5000 Kinder beschnitten, 35 Prozent davon illegal. Vor allem muslimische Migranten unterziehen ihre Kinder der Prozedur, oft haben sie aber nur schwer Zugang zum Gesundheitssystem oder nicht genug Geld für den professionellen Eingriff.
Beschneidung aus religiösen Gründen in Deutschland erlaubt
Insbesondere muslimische und jüdische Familien lassen ihre Kinder aus hygienischen und religiösen Gründen beschneiden. Die Große Moschee in Rom - ein islamisches Kulturzentrum - rief alle Eltern dazu auf, ihre Kinder in einem Krankenhaus der Prozedur zu unterziehen. Auch Gesundheitsministerin Giulia Grillo warnte Eltern davor, die Beschneidungen illegal durchzuführen. "Die Gesundheit und das Leben der Kinder ist wichtiger als alles andere", schrieb sie auf Facebook.
In Deutschland sind Beschneidungen aus religiösen Gründen nach einem Beschluss des Bundestags aus dem Jahr 2012 legal. Jüdische und muslimische Jungen können daher von Ärzten, aber auch von geschulten Beauftragten der jeweiligen Religionsgemeinschaften beschnitten werden. Die Beschneidungen müssen nach den "Regeln der ärztlichen Kunst" vorgenommen werden - aber nicht zwingend im Krankenhaus. (dpa/AZ)
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