"Mein Kampf": Kiosk-Verkauf bleibt verboten
Adolf Hitlers Werk "Mein Kampf" darf nicht am Kiosk verkauft werden: Das Landgericht München hat die Veröffentlichung in der Wochenzeitung "Zeitungszeugen" verboten.
Die Veröffentlichung von Auszügen aus Hitlers "Mein Kampf" in der historischen Wochenzeitung "Zeitungszeugen" bleibt verboten. Das Landgericht München entschied am Donnerstag, das Zitierrecht decke den Abdruck in diesem Fall nicht.
"Zeitzeugen": Beilage von "Mein Kampf"-Ausschnitten geplant
Der Verleger Peter McGee wollte seiner Publikation bereits im Januar ein Heft mit kommentierten "Mein Kampf"-Ausschnitten beilegen. Dagegen erwirkte das bayerische Finanzministerium, das die Urheberrechte an "Mein Kampf" als Rechtenachfolger des Eher-Verlags der Nationalsozialisten geerbt hat, eine Einstweilige Verfügung.
Hitler-Zitate gepixelt
Der Verlag hatte die Zitate damals vorsorglich gepixelt, um eine Eskalation des Streits zu verhindern. (dpa, AZ)
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