Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Ermittlungen: Nach Foltervorwürfen: Polizeigewalt soll an den Pranger

Ermittlungen
26.05.2015

Nach Foltervorwürfen: Polizeigewalt soll an den Pranger

Der Bund der Kriminalbeamten will gegen Polizeigewalt vorgehen.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Polizeigewalt muss an den Pranger. Das fordert der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK). Polizisten sollten dazu ermuntert werden, Gewalttaten ihrer Kollegen zu melden.

Nach den mutmaßlichen Misshandlungen von Asylbewerbern durch einen Beamten der Bundespolizei hat der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) Polizeibeauftragte in Bund und Ländern nach dem Vorbild des Wehrbeauftragten der Bundeswehr gefordert. "Der Polizeibeauftragte soll es Kollegen und Opfern von Polizeigewalt leichter machen, Missstände bei der Polizei anzuprangern", sagte der BDK-Vorsitzende André Schulz der Bild-Zeitung.

Es dürfe nicht sein, "dass Opfer aus Angst schweigen und dass die Kollegen der Täter aus Angst vor beruflichen Nachteilen und vor einer Isolation in ihrer Polizeidienststelle nicht eingreifen", sagte Schulz. Der Polizeibeauftragte solle eine unabhängige Schieds- und Beschwerdestelle nach dem Modell des Wehrbeauftragten des Bundestages sein. Er solle anonyme Beschwerden von Polizisten und von Opfern von Polizeigewalt sammeln und so Missstände aufdecken helfen.

Hannover: Polizist soll Flüchtlinge misshandelt haben

In Hannover wird ein 39-jähriger Bundespolizist beschuldigt, in einer Polizeiwache in Hannover in mindestens zwei Fällen Flüchtlinge misshandelt zu haben. Nach Informationen des NDR-Fernsehmagazins Hallo Niedersachsen soll der Mann einen afghanischen Flüchtling gewürgt und an Fußfesseln herumgeschleift haben. In einem anderen Fall soll er einen Marokkaner erniedrigt und verdorbenes Schweinemett verabreicht haben.

Als Konsequenz aus den Vorwürfen kündigte der Präsident der Bundespolizei, Dieter Romann, am Wochenende in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung die Einrichtung einer Sonderbeschwerdestelle an. Ein direkt dem Präsidenten unterstellter Beamter solle "außerhalb des Dienstwegs" Meldungen "von jedem aus der Organisation" entgegennehmen, dem Verdächtiges auffalle. AZ/AFP

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.