Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. E-Roller: Nur mit Blinker und Prüfung? Was Experten für E-Scooter fordern

E-Roller
31.01.2020

Nur mit Blinker und Prüfung? Was Experten für E-Scooter fordern

Verkehrsexperten fordern, dass E-Scooter in Zukunft mit Blinkern ausgetattet werden.
Foto: Bernd Hohlen (Archiv)

Seit E-Scooter in Deutschland erlaubt sind, gibt es zahlreiche Diskussionen um die kleine Flitzer. Nun fordern Verkehrsexperten, die Sicherheit zu verbessern.

Elektro-Tretroller sollten nach den Vorstellungen des Deutschen Verkehrsgerichtstags (VGT) künftig mit Blinkern ausgerüstet werden. Experten warnten bei dem Kongress in Goslar davor, dass die auch als E-Scooter bezeichneten Gefährte mit einer Hand nicht sicher gesteuert werden könnten, so dass das Anzeigen der Fahrtrichtung mit der Hand zu gefährlich sei. 

Zudem solle das Führen der E-Scooter künftig nur noch mit einer Prüfbescheinigung erlaubt sein. Die Elektrotretroller, die bis zu 20 Stundenkilometer schnell sind, dürfen derzeit von Personen ab 14 Jahren ohne jeden Nachweis von Kenntnissen zu Verkehrsregeln gefahren werden.

Experten: Infraktur für Fahrräder und E-Scooter muss ausgebaut werden

Weil E-Scooter auf Radwegen fahren müssen und dort beim Platz mit Fahrrädern konkurrieren, müsse die Radverkehrs-Infrastruktur ausgebaut werden, hieß es in Goslar. Der Arbeitskreis monierte zudem die Abstellpraxis der Elektro-Tretroller. Gefordert sei eine bundeseinheitliche Regelung, wo E-Scooter legal abgestellt werden dürfen. Eine Legalisierung weitere Elektrokleinstfahrzeuge, insbesondere solcher ohne Lenkstange, hält der VGT aus Sicherheitsgründen für nicht sinnvoll.

Beim Verkehrsgerichtstag kommen jedes Jahr bis zu 2000 Verkehrsjuristen und Fachleute aus Hochschulen, Automobilclubs, Ministerien, Behörden, Unternehmen und Verbänden zusammen. Sie erörtern aktuelle Fragen des Straßenverkehrs und des Verkehrsrechts - und geben am Ende ihre oft viel beachteten Empfehlungen. (dpa)

Lesen Sie dazu auch:

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.