Keine Anklage zur Corona-Ausbreitung in Ischgl
Im Frühjahr 2020 wurde der Tiroler Skiort Ischgl zum Corona-Hotspot. Die Staatsanwaltschaft hat strafrechtliche Ermittlungen gegen Verantwortliche nun eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft hat die strafrechtlichen Ermittlungen zur Corona-Ausbreitung im Tiroler Skiort Ischgl im Frühjahr 2020 eingestellt. "Es kommt zu keiner Anklage", teilte die Behörde am Mittwoch in Innsbruck mit. Es gebe keine Beweise dafür, "dass jemand schuldhaft etwas getan oder unterlassen hätte, das zu einer Erhöhung der Ansteckungsgefahr geführt hätte", hieß es in der Begründung.
Staatsanwaltschaft überprüfte Reaktionen auf Infektionen in Ischgl
Ischgl galt im März 2020 auch wegen seiner Après-Ski-Szene als ein Hotspot der Verbreitung des Virus. Der Ort sowie das gesamte Paznauntal wurden schließlich unter teils chaotischen Umständen unter Quarantäne gestellt. Im Visier der Ermittlungen standen fünf Amtsträger.
Geprüft worden seien die Maßnahmen nach Bekanntwerden der ersten Infektionsfälle, die Erlassung und Umsetzung von Verordnungen über Schließung von Lokalen, des Skibetriebes und die weiteren Verkehrsbeschränkungen in Ischgl beziehungsweise die Quarantäne im Paznauntal, so die Staatsanwaltschaft. Der Ermittlungsakt umfasse 15.000 Seiten Protokolle, Berichte und sonstiges Beweismaterial. Um die Abläufe nachvollziehen und bewerten zu können, seien 27 Personen durch die Staatsanwaltschaft vernommen worden.
Angehörige von Opfern klagen auf Schadensersatz
Den Behörden war vorgeworfen worden, zu spät und nicht umfassend genug reagiert zu haben. Ein bereits präsentierter Expertenbericht sah kein Versagen, aber Fehleinschätzungen der Behörden. Druck aus der Tourismuswirtschaft auf Entscheidungsträger wurde nicht festgestellt. Vor dem Landgericht Wien sind zahlreiche Zivilverfahren anhängig, in denen unter anderem die Angehörigen deutscher Opfer auf Schadenersatz klagen. (dpa)
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Chaos Tage im März 2020 zu Beginn der Pandemie; die Ereignisse haben sich überstürzt. In Folge ist es zur chaotischen Abreise der Gäste- ein derartige Pandemie hat es bisher nicht gegeben. Sicher ist nicht alles ideal gelaufen. Aber mit dem Strafrecht ist so eine Sache- nur klar nachgewiesene strafrechtrelevante Handlungen führen zu Gerichtsprozessen, und die liegen wohl nicht vor bzw können nicht eindeutig verwertbar zugewiesen werde. Da helfen jetzt auch Proteste Betroffener Opfer nicht weiter. Das Ganze kann jetzt nur zivilrechtlich geklärt werden, wobei es den Opfern obliegt verwertbare Nachweise zu bringen- Infektionsbeginn Wann, wo , wie.
Nur Bezugnahme auf irgendwelche Hinweise helfen da gar nichts. Wenn es schlecht läuft, verdienen nur die Opferanwälte. Und die Verfahren werden über mehrere Instanzen ausgefochten; das kann dann Jahre dauern.