Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Schweiz: "Pow!": Fiese Drohung auf Facebook vor Gericht

Schweiz
29.04.2015

"Pow!": Fiese Drohung auf Facebook vor Gericht

Ein Schweizer drohte seinen Facebook-Freunden, weil sie ihm nicht zum Geburtstag gratuliert hatten. Mit dem Fall beschäftigte sich das höchste Gericht der Schweiz in Lausanne.
Foto: Armin Weigel, dpa (Symbolfoto)

Ein Schweizer droht all seinen Facebook-Freunden, die ihm nicht zum Geburtstag gratuliert haben. Ob das eine Straftat war, musste das höchste Gericht der Schweiz entscheiden.

Wer seinen Facebook-Freunden Rache für ausbleibende Geburtstagsglückwünsche androht, kann dafür in der Schweiz nicht für die "Schreckung der Bevölkerung" bestraft werden. Dies befand das Bundesgericht in Lausanne. Damit hob es das Urteil eines Gerichts in Zürich auf und sprach den Angeklagten frei.

Der Schluss der Drohung hätte von Detlef Soost stammen können

Der Mann hatte 2012 auf Facebook gepostet, all jene, die ihm nicht gratuliert hätten, würden das bereuen und niemand könne sie mehr schützen. Die Drohung endete mit "Pow!!!!Pow!!!!Pow!!!!". Weil das wohl nicht alle seiner 290 virtuellen Freunde als Scherz empfanden, kam es zum Prozess vor dem Obergericht Zürich. Es verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 45 Tagesätzen zu je 10 Franken (9,60 Euro), die teilweise zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Das oberste schweizerische Gericht kam zu dem Schluss, "dass es nur zu einer Schreckung der Bevölkerung kommen kann, wenn sich eine Drohung tatsächlich gegen diese richtet", berichtet die Schweizer Nachrichtenagentur sda. Der Freundes- oder Bekanntenkreis einer Person im virtuellen oder reellen Leben könne laut Bundesgericht selbst dann nicht als "Bevölkerung" angesehen werden, wenn er beinahe 300 Menschen umfasse.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.