"Pow!": Fiese Drohung auf Facebook vor Gericht
Ein Schweizer droht all seinen Facebook-Freunden, die ihm nicht zum Geburtstag gratuliert haben. Ob das eine Straftat war, musste das höchste Gericht der Schweiz entscheiden.
Wer seinen Facebook-Freunden Rache für ausbleibende Geburtstagsglückwünsche androht, kann dafür in der Schweiz nicht für die "Schreckung der Bevölkerung" bestraft werden. Dies befand das Bundesgericht in Lausanne. Damit hob es das Urteil eines Gerichts in Zürich auf und sprach den Angeklagten frei.
Der Schluss der Drohung hätte von Detlef Soost stammen können
Der Mann hatte 2012 auf Facebook gepostet, all jene, die ihm nicht gratuliert hätten, würden das bereuen und niemand könne sie mehr schützen. Die Drohung endete mit "Pow!!!!Pow!!!!Pow!!!!". Weil das wohl nicht alle seiner 290 virtuellen Freunde als Scherz empfanden, kam es zum Prozess vor dem Obergericht Zürich. Es verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 45 Tagesätzen zu je 10 Franken (9,60 Euro), die teilweise zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Das oberste schweizerische Gericht kam zu dem Schluss, "dass es nur zu einer Schreckung der Bevölkerung kommen kann, wenn sich eine Drohung tatsächlich gegen diese richtet", berichtet die Schweizer Nachrichtenagentur sda. Der Freundes- oder Bekanntenkreis einer Person im virtuellen oder reellen Leben könne laut Bundesgericht selbst dann nicht als "Bevölkerung" angesehen werden, wenn er beinahe 300 Menschen umfasse.
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