Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. "Schmähgedicht": Ermittlungen eingestellt: Böhmermann kündigt persönliche Erklärung an

"Schmähgedicht"
05.10.2016

Ermittlungen eingestellt: Böhmermann kündigt persönliche Erklärung an

Die Staatsanwaltschaft Mainz hat die Ermittlungen gegen ZDF-Moderator Jan Böhmermann wegen dessen «Schmähgedicht» über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan eingestellt.
Foto: Ben Knabe, dpa (Archiv)

Die Staatsanwaltschaft Mainz stellt die Ermittlungen gegen Jan Böhmermann ein. Der türkische Präsident Erdogan hatte ihn wegen eines Gedichts verklagt.

Jetzt zieht es Jan Böhmermann in die Öffentlichkeit: Nach der Entscheidung der Mainzer Staatsanwaltschaft, gegen den TV-Satiriker wegen seines Gedichts "Schmähkritik" über den türkischen Präsidenten keine Anklage zu erheben, will der 35-Jährige am Mittwochnachmittag eine persönliche Erklärung abgeben.

Böhmermann kündigt auf Facebook eine Erklärung an

Böhmermann schrieb auf seiner Facebook-Seite: "Hey, Presse: Morgen, Mittwoch 5.10.2016, werde ich um 16.30 Uhr ausführlich persönlich Stellung nehmen. Mehr hier." Ob er dabei Fragen von Journalisten zulassen will ist offen. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, strafbare Handlungen seien nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen.

Der Grimme-Preisträger hatte das Gedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan Ende März in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" vorgetragen. Die Staatsanwaltschaft ermittelte darauf wegen Verdachts auf Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts. Dabei ging es zum einen um den Strafantrag Erdogans wegen Beleidigung nach Paragraf 185 des Strafgesetzbuches.

Nach Anzeige: Bundesregierung stimmte Ermittlungen gegen Jan Böhmermann zu

Zum anderen hatte die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung wegen des Vorwurfs der Beleidigung von Vertretern ausländischer Staaten nach Paragraf 103 erteilt. Im November kommt außerdem eine Privatklage Erdogans gegen Böhmermann in Hamburg vor Gericht.

Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Mainz ist nicht sicher, ob Böhmermann Erdogan vorsätzlich beleidigt hat. Auch sei fraglich, ob es überhaupt eine Beleidigung war - dazu sei "die Äußerung eines herabwürdigenden persönlichen Werturteils über einen Dritten" nötig.

Lesen Sie dazu auch

Mit seinem Gedicht über Erdogan wollte Böhmermann nach eigenen Angaben den Unterschied zwischen erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik aufzeigen. Der Text handelt unter anderem von Sex mit Tieren und Kinderpornografie und transportiert außerdem Klischees über Türken. 

Vor der Zivilkammer des Landgerichts Hamburg geht es am 2. November in mündlicher Verhandlung noch einmal um sein Gedicht. Der türkische Präsident will erreichen, dass der gesamte Text verboten wird. Auf seinen Antrag hatte das Landgericht bereits eine einstweilige Verfügung gegen Böhmermann erlassen und ihm untersagt, große Teile seines Gedichts zu wiederholen. dpa

Der türkische Präsident Erdogan möchte den gesamten Text von Böhmermanns Gedicht verbieten lassen.
Foto: Ole Spata, dpa (Archiv)
Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.