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02.04.2008

Stammzellenforschung: Das ist erlaubt

Britische Wissenschaftler haben bei der Stammzellenforschung Hybrid-Embryonen mit menschlicher DNA und der Eizelle einer Kuh hergestellt. Die Gesetzeslage variiert in Europa von Staat zu Staat erheblich.

In DEUTSCHLAND ist die Herstellung embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken durch das Embryonenschutzgesetz strafrechtlich verboten. Seit 2002 ist die Einfuhr aber für Zellen erlaubt, die bereits vor dem 1. Januar 2002 existierten und im Ausland gewonnen wurden. Auch in ITALIEN ist nur die Forschung an importierten Embryonenzellen möglich.

Noch schärfer ist die Rechtslage in den katholischen Ländern POLEN und IRLAND. Dort ist jegliche Forschung an embryonalen Stammzellen verboten. Der VATIKAN hat aber jüngst die Möglichkeit begrüßt, Stammzellen auch aus dem Fruchtwasser zu gewinnen. Dies eröffnet demnach "ethisch zulässige" Wege der Forschung. In ÖSTERREICH wird die Forschung bisher nur in Ausnahmefällen erlaubt. Zur Zeit wird aber über eine Lockerung der Bestimmungen diskutiert.

Am weitesten freigegeben ist die Stammzellenforschung in GROßBRITANNIEN, BELGIEN und SCHWEDEN. In Großbritannien ist die Herstellung von Hybrid-Embryonen zu Forschungszwecken seit 2007 erlaubt. Viele andere EU-Länder lassen die Beschaffung von Stammzellen nur aus überzähligen Embryonen aus der künstlichen Befruchtung zu. In FRANKREICH ist dies bis 2009 befristet und muss dann vom Parlament neu beraten werden.

Die EU hat 2006 trotz des erbitterten Widerstands einiger Mitgliedstaaten die Förderung der Stammzellenforschung aus ihrem 50 Milliarden Euro schweren Forschungsprogramm verlängert. Dieses läuft bis zum Jahr 2013.

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