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  3. Österreich: Tödliche Kuh-Attacke: Verhaltenskodex für Wanderer aufgestellt

Österreich
11.03.2019

Tödliche Kuh-Attacke: Verhaltenskodex für Wanderer aufgestellt

Im Jahr 2014 starb eine deutsche Touristin nach einem Kuh-Angriff. Sie war mit ihrem Hund unterwegs.
Foto: Barbara Gindl, dpa (Archiv)

Nach einer tödlichen Kuh-Attacke verurteilte ein Gericht einen Bauern zu hohem Schadenersatz. Daraufhin protestierten Landwirte. Nun reagiert die Regierung.

Österreichische Almbauern müssen in Zukunft nicht mehr zwangsläufig mit hohen Schadenersatzforderungen rechnen, wenn ihre Kühe Wanderer attackieren. Denn die Regierung von Sebastian Kurz will das Gesetz zur Tierhalterhaftung ändern. „Es stört uns, wenn Bauern in Sorge sind. Wir wollen aber auch nicht, dass die Almen für Gäste geschlossen werden“, sagte Kanzler Kurz (ÖVP) am Montag. Um Tourismus und Almwirtschaft zu vereinbaren, müsse die „Eigenverantwortung“ der Wanderer gestärkt werden.

Verhaltenskodex: Tödliche Kuh-Attacke war Auslöser

Anlass für die Initiative ist, dass ein Innsbrucker Richter einen Bauern aus dem Stubaital zu 490.000 Euro Schadenersatz verurteilt hat. Seine Mutterkuhherde hatte am 28. Juli 2014 eine 45-jährige Deutsche auf einem öffentlichen Forstweg neben einer großen Almhütte im Pinnistal angegriffen. Alle Rippen der Frau wurden gebrochen, ihr Herz und ihre Lunge gequetscht. Obwohl die Verteidigung des Bauern den – angeleinten – Hund der Frau für die Kuhattacke verantwortlich machte, entschied der Richter nach langem Rechtsstreit, dass der Bauer Schadenersatz und eine monatliche Rente für Sohn und Mann der Verstorbenen zahlen muss.

Das Urteil löste unter Österreichs Bauern große Empörung aus. Sie drohten, ihre Almen für Touristen zu schließen oder ihre Kühe im Stall zu lassen. Zäune seien jedenfalls keine Lösung, erklärte der österreichische Bauernverband.

Verantwortung lag bisher bei den Bauern

Laut Landwirtschafts- und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) gibt es in Österreich 8000 bewirtschaftete Almen, auf denen nun von Mitte April an Verhaltensregeln für Gäste gelten sollen. Sie legen fest, welchen Abstand Wanderer vom Vieh halten müssen und wie Hunde geführt werden sollen. Wer sich nicht an die Regeln halte, sei selbst für die Folgen verantwortlich und könne keine Ansprüche an Bauern stellen, wenn er etwa von Kühen angegriffen wird, sagte Köstinger. Bisher lag die Verantwortung und damit auch die Haftung automatisch beim Tierhalter. Die Bauern sollen mit Hilfe eines Ratgebers für die Alm- und Weidewirtschaft über die Notwendigkeit von Warnschildern und Zäunen informiert werden. Ferner sollen die Versicherungen für Landwirte überprüft und vereinheitlicht werden.

Der Forstweg, an dem das Unglück geschah, ist inzwischen mit einem Elektrozaun gesichert. Doch viele Bauern scheuen die Kosten für so eine Maßnahme. Hunde sind zwar häufig die Ursache für Kuh-Attacken. Doch Kühe haben in den vergangenen Jahren immer wieder auch Wanderer angegriffen, die ohne Hund unterwegs waren. Grund dafür ist laut Experten, dass sie ihre Kälber verteidigen wollen.

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