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  3. Schweiz: Unbekannter vergisst Gold im Wert von 170.000 Euro im Zug

Schweiz
17.06.2020

Unbekannter vergisst Gold im Wert von 170.000 Euro im Zug

In der Schweiz hat ein Unbekannter Gold im Wert von 170.000 Euro verloren - und meldet sich nicht.
Foto: Armin Weigel, dpa

Ein Unbekannter hat Goldbarren mit einem Gewicht von etwa 3,5 Kilo in einem Zug in der Schweiz vergessen - und das schon im Oktober. Warum meldet sich der Besitzer nicht?

Etwas im Zug zu vergessen, das kann jedem passieren. Man ist in Eile, zum Beispiel weil man einen Termin hat, steigt aus, sobald sich die Türen öffnen, drängt sich auf dem Bahnsteig durch die Menschenmenge. Dann, gerade als sich der Zug mit einem lauten Zischen wieder in Bewegung setzt, fällt es einem ein. Die Jacke! Der Regenschirm! Oder auch: Gold, im Wert von rund 170.000 Euro!

Letzteres ist einem Unbekannten in der Schweiz passiert, und zwar schon vergangenen Oktober. Die Behörden dürften nicht schlecht gestaunt haben, als sie das Edelmetall in einem Gepäckstück fanden, das in einem Waggon der Schweizerischen Bundesbahnen von St. Gallen nach Luzern liegen geblieben war. Das Gewicht der Barren wurde nicht bekannt gegeben, je nach Goldpreis dürfte es aber um 3,4 bis 3,8 Kilo gehen.

Die Staatsanwaltschaft gibt sich große Mühe - findet den Besitzer aber nicht

Der Unglücksrabe hat sich allerdings bis heute nicht gemeldet. Und das, obwohl sich die Luzerner Staatsanwaltschaft laut eigener Aussage große Mühe gibt, ihn zu finden. Deshalb hat sie die Geschichte nun auch im Luzerner Kantonsblatt veröffentlicht. Damit der arme Tollpatsch weiß, wo er sein verlorenes Gold abholen kann.

Der Besitzer der Goldbarren hat nun fünf Jahre Zeit, um sich zu melden

Nun gibt es sicherlich viele redliche Gründe, mit knapp vier Kilo Gold in einem Land, das für seine anonymen Nummernkonten und allerlei schmutzige Steuergeschäfte bekannt ist, herumzufahren. Und dass sich der Besitzer noch nicht bei den Behörden gemeldet hat, das könnte einfach Schusseligkeit sein. Wer hat denn noch nie etwas verbummelt?

Der Besitzer hat nun jedenfalls fünf Jahre Zeit, seine Ansprüche geltend zu machen. Allerdings wird er dabei vermutlich nicht ganz anonym bleiben.

Einen ähnlich skurrilen Vorfall gab es in der Schweiz auch 2017: Schweizer UBS-Bank: 500-Euro-Scheine verstopfen Toiletten

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