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Urteil gegen Urheberrechtsverletzung
17.04.2009

Haftstrafe für Daten-Piraten

datenpiraten

Jetzt wurde das Urteil gegen Internet-Piraten gefällt: Vier Betreiber der Online-Tauschbörse The Pirate Bay müssen wegen Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung ins Gefängnis.

Stockholm (dpa) - Urteil gegen Internet-Piraten: Vier Betreiber der Online-Tauschbörse The Pirate Bay müssen wegen Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung für jeweils ein Jahr ins Gefängnis.

Dieses Urteil sprach ein schwedisches Gericht am Freitag in Stockholm. Außerdem haben die vier Schweden umgerechnet 2,7 Millionen Euro Schadenersatz zu zahlen - an Musik- und Filmunternehmen wie Warner Bros., Sony, EMI, Columbia Pictures und Twentieth Century Fox. Auch die Münchner Mars Media Beteiligungs GmbH gehörte zu den Klägern. Die Verteidigung will das Urteil anfechten.

Über die Internetserver von Pirate Bay konnten Nutzer bisher kostenlos auch nach Raubkopien von Filmen, Musik und Computerprogrammen suchen, das Material dann untereinander tauschen und herunterladen. Aus Sicht des Gerichts haben die Betreiber der Suchmaschine damit Beihilfe zu illegalem Datenaustausch und Urheberrechtsverletzungen geleistet.

Der Ausgang des Prozesses in Schweden gilt international als richtungsweisend für den Umgang mit geistigem Eigentum im Internet. "Das Urteil gegen die Betreiber von The Pirate Bay hat eine wichtige Signalwirkung. Es stellt klar, dass das Betreiben einer Internet- Tauschbörse mit überwiegend illegalen Inhalten nichts mit Seeräuberromantik zu tun hat, sondern letztlich nichts anderes als eine moderne Form der Hehlerei ist, an der sich die Betreiber, zum Beispiel über Werbeeinnahmen, persönlich bereichern", sagte Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie.

Die deutsche Buchbranche hofft, dass die Entscheidung richtungweisend ist. "Ich freue mich für alle Urheber, Kreativen und die, die Sorge tragen, dass deren Inhalte verbreitet werden", sagte der Vorsteher des in Frankfurt ansässigen Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Gottfried Honnefelder.

Auch der Deutsche Kulturrat begrüßte den Richterspruch: "Das Urteil gegen die Betreiber von The Pirate Bay macht klar, das Bereitstellen von Einbruchswerkzeugen, um Urheberrechtsverletzungen zu begehen, ist bereits strafbar. Das Urteil ist also ein wichtiger Etappensieg zur Sicherung der Rechte von Urhebern und anderen Rechteinhabern", sagte Geschäftsführer Olaf Zimmermann. Er befürchte jedoch, dass Betreiber ähnlicher Websites bereits in den Startlöchern stehen, um ähnliche Einbruchswerkzeuge zur Verfügung zu stellen.

Tatsächlich glauben Experten, dass das Geschäft mit dem illegalen Datenaustausch selbst dann weiter floriert, wenn The Pirate Bay vom Netz genommen wird. Andere Dienste, die das technische Know-how zum Transfer von urheberrechtlich geschützten Daten liefern, werden zum Teil von Ländern aus betrieben, in denen die Strafverfolgungsbehörden nicht aktiv gegen entsprechende Internet-Angebote vorgehen.

Pirate Bay ist die weltweit größte Tauschbörse dieser Art. Der Dienst hat nach eigenen Angaben 22 Millionen Nutzer und ist in 34 Sprachen verfügbar. Die Richter stuften die Plattform als "kommerzielles" und "organisiertes" Unternehmen ein, Pirate Bay hatte sich selbst als gemeinnützig bezeichnet. Die Verteidiger der vier Angeklagten argumentierten, Pirate Bay speichere keine Songs, Filme oder Computerspiele auf den eigenen Servern, sondern trete lediglich als Vermittler auf und helfe seinen Mitgliedern bei der Suche nach Tauschpartnern.

Verteidiger Per E. Samuelsson sagte, er sei überzeugt, dass der Richterspruch keinen Bestand haben werde. "Das Anbieten eines Standard-Produkts wie eine Internetverbindung kann nicht als Beihilfe zu einem Verbrechen angesehen werden", sagte er einem schwedischen Radiosender. Einer der Angeklagten schrieb aus dem Gerichtssaal heraus in sein Internet-Tagebuch: Pirate Bay werde nichts passieren, das Ganze sei nur "Theater für die Medien".

Das Gericht konzentrierte sich in dem Prozess auf Internet- Aktivitäten zwischen Juli 2005 und Mai 2006. Als Beweise hatte die Anklage unter anderem E-Mails, Datenverkehr-Protokolle und Befragungen der Verdächtigen vorgelegt sowie Informationen des Weltverbandes der Musikindustrie und einer in Schweden gegründeten Anti-Piraten-Agentur.

Am 1. April war in Schweden ein Gesetz in Kraft getreten, mit dem die Identität von Computern ermitteln werden kann, von denen urheberrechtlich geschütztes Material heruntergeladen werden kann. Prominente schwedische Schriftsteller wie Henning Mankell und Per Olov Enquist hatten daraufhin Strafanzeigen gegen Raubkopierer ihrer Hörbücher gestellt.

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