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Arbeitslosigkeit
25.03.2024

Arbeitslosengeld: Bekommt man es, wenn man weniger als ein Jahr gearbeitet hat?

Wann gibt es Arbeitslosengeld? Der Anspruch auf die Leistung ist an Voraussetzungen gekoppelt.
Foto: Johannes Eisele, dpa (Symbolbild)

Arbeitslosengeld ist an Voraussetzungen gekoppelt, etwa zurückliegende Beschäftigungen. Muss man ein Jahr gearbeitet haben, um Anspruch zu haben?

Sind Bürger ohne Einkommen, gibt es verschiedene Optionen, sich finanziell vom Staat unterstützen zu lassen. Diskutiert wird vor allem über das Bürgergeld, das 2023 auf Betreiben von Arbeitsminister Hubertus Heil eingeführt wurde und das vorherige Arbeitslosengeld II – also Hartz IV – ablöste.

Während diese Sozialleistung so ziemlich jedem Bürger zusteht und ein Leben in Würde sichern soll, liegt der Fall beim Arbeitslosengeld anders. Den Anspruch auf die Versicherungsleistung muss sich jeder Erwerbsfähige zunächst verdienen.

In diesem Text wird geklärt, ob auch Arbeitslosengeld fließt, wenn jemand weniger als ein Jahr gearbeitet hat.

Arbeitslosengeld: Wem steht es zu?

Die Bundesagentur für Arbeit nennt die Voraussetzungen, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Bezugsberechtigte müssen ohne Beschäftigung sein, aber mindestens 15 Stunden pro Woche einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen können, sich online oder in der zuständigen Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos gemeldet haben, gemeinsam mit der Agentur für Arbeit eine Stelle suchen, die versicherungspflichtig ist, und die Anwartschaftszeit erfüllen.

Letzteres gilt als gegeben, wenn der Bürger in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate pflicht- oder freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert war. Diese Zeiten werden in der Regel in Beschäftigungsverhältnissen angesammelt und zusammengerechnet.

Allerdings können diese versicherungspflichtigen Zeiten auch auf anderem Weg aufgebaut werden. Etwa, wenn jemand freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert ist – wie während einer Selbständigkeit. Aber auch, wenn jemand ein Kind bis zum dritten Lebensjahr erzieht oder Krankengeld erhält. Außerdem kann sich hier auch freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst auszahlen.

Arbeitslosengeld: Bekommt man es, wenn man weniger als ein Jahr gearbeitet hat?

Wie schon aufgezeigt, muss die Anwartschaftszeit nicht über eine Beschäftigung aufgebaut werden. Dementsprechend müssen die zwölf Monate nicht komplett in einem Arbeitsverhältnis verbracht worden sein. Man kann also auch für eine gewisse Zeit Arbeitslosengeld bekommen, wenn man weniger als ein Jahr gearbeitet hat.

Außerdem gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch eine kürzere Anwartschaftszeit von sechs Monaten oder mehr versicherungspflichtige Zeiten in den 30 Monaten vor Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit, wenn die Person häufig befristet beschäftigt war. Unter anderem dürfen die in diesem Zeitraum ausgeübten Beschäftigungen im Voraus auf höchstens 14 Wochen befristet gewesen sein, zudem darf das Arbeitsentgelt der vergangenen zwölf Monate einen bestimmten Wert nicht überschreiten.