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Auto
09.05.2024

In diesem Land kann das Auto jetzt beschlagnahmt werden

In einem europäischen Mitgliedsstaat kann es jetzt harte Strafen für Raser hageln. Unter anderem kann das Auto beschlagnahmt werden.
Foto: Jens Büttner, dpa (Symbolbild)

Autofahrer aufgepasst: In einem europäischen Land kann Rasen jetzt in mehrfacher Hinsicht teuer werden. Unter anderem kann das Auto beschlagnahmt werden.

Österreich hat von Rasern die Nase voll. Ab 1. März 2024 geht die Alpenrepublik mit schärferen Maßnahmen gegen Geschwindigkeitsüberschreitungen vor. Dabei können Autofahrer nun auch ihr Fahrzeug verlieren. Was die Gesetzesänderung beinhaltet und was sie für deutsche Autofahrer bedeutet und was Sie tun können, wenn Ihr Auto einkassiert wurde, erfahren Sie in diesem Artikel.

Übrigens: Auch im deutschen Bußgeldkatalog hat sich 2024 einiges geändert. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h innerorts droht beispielsweise bereits der Führerscheinentzug. Ist an dem Fahrzeug ein roter Punkt angebracht, so kann es eine Strafe von bis zu 100.000 Euro setzen.

Österreich: Hier können Raser jetzt ihr Auto verlieren

Wer gerne mal bei Fahrten in oder durch Österreich das Gaspedal durchdrückt, sollte in Zukunft vorsichtig sein, denn dort hat es eine Änderung der Straßenverkehrsordnung gegeben, die zum 1. März 2024 in Kraft tritt und es in sich hat. Denn nun ist es den Behörden auch möglich, Fahrzeuge zu beschlagnahmen. Die neuen Regelungen gelten nicht nur für Einheimische, sondern auch für ausländische Autofahrer - einschließlich der zahlreichen deutschen Autofahrer, die jährlich Österreichs Straßen nutzen.

Die Regierung hat entscheiden, die Verkehrsordnung hinsichtlich der Geschwindigkeitsüberschreitungen abzuändern. Kernstück dieser Änderungen ist die Einführung der Möglichkeit, Fahrzeuge bei Überschreitung der Geschwindigkeitsgrenzen um mehr als 60 km/h innerorts oder mehr als 70 km/h außerorts vorläufig zu beschlagnahmen. Bei noch gravierenderen Verstößen – einer Überschreitung von 80 km/h innerorts beziehungsweise 90 km/h außerorts – kann das Fahrzeug sogar dauerhaft eingezogen und versteigert werden, wie der ADAC schreibt.

Laut einer Mitteilung des österreichischen Parlaments wolle man mit der neuen Regelung ein klares Zeichen gegen rücksichtsloses Fahrverhalten, das die Leben Unschuldiger gefährdet, setzen.

Autofahren in Österreich: Diese Strafen kann es hageln

Für deutsche Autofahrer, die häufig Österreich als Transitland nutzen oder dort Urlaub machen, bedeutet dies eine erhebliche Verschärfung der Risiken, sollten sie das Tempolimit nicht beachten. Der ADAC weist darauf hin, dass die neuen Maßnahmen vollumfänglich auch für deutsche Autofahrer gelten und betont die Bedeutung der Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen. Besonders bemerkenswert ist, dass österreichische Bußgelder für Geschwindigkeitsübertretungen in Deutschland vollstreckt werden können, was die Reichweite der österreichischen Verkehrsgesetzgebung über ihre Grenzen hinaus erweitert.

Allerdings bleibt ein in Österreich ausgesprochenes Fahrverbot auch weiterhin auf das österreichische Territorium beschränkt. In Österreich kann der Führerschein bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 40 km/h innerorts und mehr als 50 km/h außerorts für einen Monat entzogen werden.

Bereits 2021 hat Österreich die Bußgelder für zu schnelles Fahren deutlich erhöht. Wer 30 km/h zu schnell fährt, muss mindestens 150 Euro zahlen. Das Bußgeld kann in besonders schweren Fällen und bei Wiederholungstätern sogar bis zu 7500 Euro ansteigen.

Fahrzeug in Österreich beschlagnahmt - Das können Sie tun

Sollte das Fahrzeug wirklich beschlagnahmt werden, greifen die neuen Regelungen der Gesetzes-Novelle und als Autofahrer können Sie bestimmte Schritte unternehmen, um das Fahrzeug zurückzubekommen oder gegen die Maßnahme vorzugehen.

Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass es zwei Arten der Beschlagnahme gibt: Eine vorläufige und eine dauerhafte.

Bei einer vorläufigen Beschlagnahme wird Ihr Fahrzeug nur für eine kurze Zeit, maximal 14 Tage, festgehalten. Während dieser Zeit prüfen die Behörden den Fall. Wenn Ihr Fahrzeug vorläufig beschlagnahmt wurde, sollten Sie bald eine Mitteilung erhalten, die erklärt, warum Ihr Fahrzeug festgehalten wird und was Sie tun können. Falls die Behörden entscheiden, dass eine dauerhafte Beschlagnahme nicht gerechtfertigt ist, sollten Sie Ihr Fahrzeug nach dieser Prüfphase zurückbekommen.

Sollte es zu einer dauerhaften Beschlagnahme kommen, also wenn entschieden wurde, Ihr Fahrzeug einzuziehen und möglicherweise zu versteigern, haben Sie immer noch Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Sie können gegen den Beschluss Einspruch erheben, allerdings wird Ihr Fahrzeug in der Zwischenzeit nicht freigegeben. Dieser Schritt sollte wohlüberlegt sein und idealerweise sollten Sie einen Rechtsbeistand konsultieren, der Sie durch das Verfahren führt.

Falls Sie nicht der Eigentümer des Fahrzeugs sind, aber Ihr Fahrzeug beschlagnahmt wurde, gibt es spezielle Regelungen. Der wirkliche Eigentümer kann sich bei den Behörden melden und nachweisen, dass er das Fahrzeug besitzt und nicht für die Übertretung verantwortlich war. In solchen Fällen kann das Fahrzeug unter bestimmten Umständen wieder freigegeben werden.

In jedem Fall ist es ratsam, schnell zu handeln und sich gut zu informieren. Die offiziellen Mitteilungen und Bescheide, die Sie von den Behörden erhalten, enthalten wichtige Informationen über die Gründe der Beschlagnahme und Ihre Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Es kann außerdem sehr hilfreich sein, einen Anwalt zu konsultieren, der mit dem österreichischen Verkehrsrecht vertraut ist.

Übrigens: Einen Ölwechsel kann man bei seinem Auto selbst vornehmen, sollte dabei aber zunächst die Qualität des Öls überprüfen. Nicht ganz so kompliziert ist es, ein Auto zu überbrücken - wenn man sich an ein paar einfache Regeln hält.