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Bürgergeld
17.05.2024

Bürgergeld: Reicht der aktuelle Regelsatz für das Deutschlandticket?

Reicht der neue Bürgergeld-Regelsatz für das Deutschlandticket aus?
Foto: Fabian Strauch, dpa (Symbolbild)

Das Deutschlandticket soll Menschen eine günstige Möglichkeit bieten, um den Personennahverkehr zu nutzen. Aber reicht der Bürgergeld-Regelsatz, um ein solches Ticket zu finanzieren?

Das Deutschlandticket, auch bekannt als 49-Euro-Ticket, wurde als Nachfolger des erfolgreichen 9-Euro-Tickets eingeführt, das während der Corona-Pandemie den öffentlichen Nahverkehr in Deutschland deutlich vergünstigte. Ziel des Deutschlandtickets ist es, den Nahverkehr langfristig attraktiver zu machen, Pendler zu entlasten und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Seit seiner Einführung wurde es gut angenommen, da es eine kostengünstige und einfache Möglichkeit bietet, bundesweit alle öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. 

Allerdings wurde zum Start im Jahr 2023 Kritik laut, dass der Betrag, der im Regelsatz für Bürgergeld-Empfänger vorgesehen ist, nicht ausreicht, um sich das 49-Euro-Ticket zu finanzieren. Doch wie sieht es damit nach der Bürgergeld-Erhöhung im Jahr 2024 aus?

Übrigens: Bundeskanzler Olaf Scholz schlägt aktuell vor, den Mindestlohn auf 15 Euro zu erhöhen, um die Arbeitsmotivation für Bürgergeld-Empfänger zu steigern und deren Einkommen zu verbessern. Diese Initiative stößt aber auf gemischte Reaktionen bezüglich ihrer Auswirkungen auf die Wirtschaft.

Bürgergeld: Reicht der aktuelle Regelsatz für das Deutschlandticket?

Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld 1, welches sich nach dem früheren Nettolohn des Berechtigten richtet und demnach unterschiedlich hoch ausfallen kann, sind die Regelsätze beim Bürgergeld für alle Menschen gleich. So erhalten alleinstehende Personen seit der Erhöhung im Januar 2024 beispielsweise 563 Euro zuzüglich der Wohn- und Heizkosten und für Kinder unter fünf Jahren fallen 357 Euro an. Entsprechend ist auch festgelegt, wie viel Bürgergeld eine vierköpfige Familie erhalten kann. Doch wie setzen sich diese Regelsätze eigentlich zusammen? Antwort darauf liefert die Landeszentrale für politische Bildung in Baden-Württemberg. Demnach werden alle Regelsätze anhand von statistisch erfassten Daten von rund 60.000 Haushalten zu Einnahmen und Ausgaben berechnet. "Die Höhe der Regelsätze orientiert sich an den unteren 20 Prozent der Haushalte", heißt es auf der Website der Landeszentrale

Der Regelsatz setzt sich aus Bedarfen der verschiedenen Lebensbereiche zusammen. Damit sind beispielsweise Nahrungsmittel, Kleidung, Strom, Wohnausstattung und eben auch Verkehr, wie beispielsweise der öffentliche Nahverkehr, gemeint. Der Regelsatz für eine alleinstehende Person setzt sich der Landeszentrale für politische Bildung zufolge prozentual aus folgenden Bedarfen zusammen:

Bedarfsbereich Anteil am Regelbedarf (%) Betrag (€)
Nahrung, alkoholfreie Getränke 34,70 % 195,35 €
Freizeit, Unterhaltung, Kultur 9,76 % 54,92 €
Verkehr 8,97 % 50,49 €
Post und Telekommunikation 8,94 % 50,33 €
Wohnen, Energie (Strom), Wohninstandhaltung 8,84 % 47,71 €
Bekleidung, Schuhe 8,30 % 46,71 €
Andere Waren und Dienstleistungen 7,98 % 44,93 €
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände 6,09 % 34,28 €
Gesundheitspflege 3,82 % 21,48 €
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen 2,61 % 14,70 €
Bildung 0,36 % 2,03 €
Summe
563 €


Anhand der Tabelle lässt sich gut erkennen, dass die Erhöhung der Regelbedarfe im Jahr 2024 dazu geführt hat, dass sich eine alleinstehende Person, die Bürgergeld bezieht, zumindest in der Theorie durchaus das Deutschlandticket leisten kann. Dieses ist laut Angaben der Deutschen Bahn derzeit für 49 Euro im Monat zu haben und ist in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs gültig. Weil für den Bedarf "Verkehr" derzeit 50,49 Euro monatlich veranschlagt werden, reicht dieser Betrag aus, damit sich ein Bürgergeld-Empfänger ein Deutschlandticket leisten kann. Im Jahr 2023 war das noch nicht möglich, denn damals lag laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales der Regelsatz für Alleinstehende bei 502 Euro im Monat - und der Bedarfsbetrag für Verkehr entsprechend bei 45,02 Euro.

Deutschlandticket und Bürgergeld - Wenig Spielraum für weitere Ausgaben

In diesem Zusammenhang muss allerdings immer bedacht werden, dass der Bedarfsbetrag auch für andere Verkehrsmittel- und -kosten vorgesehen ist. Wer neben dem Deutschlandticket andere Angebote der Deutschen Bahn nutzen möchte oder zusätzlich Ausgaben im Bereich Verkehr hat, kommt mit den 50,49 Euro möglicherweise nicht zurande. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Jobcenter das Bürgergeld allerdings bezuschussen. Beispielsweise, wenn regelmäßig Fahrtkosten entstehen, die unumgänglich sind, wie regelmäßige Arztbesuche.

Reicht der Bedarfsbetrag für Verkehr nicht aus, können Bürgergeld-Empfänger alternativ von einem sogenannten "Sozialticket" profitieren. Dieses ermöglicht Menschen, die Sozialleistungen empfangen, ermäßigt Bus und Bahn zu fahren. Jedoch bieten nicht alle Kommunen in Deutschland ein solches Sozialticket an, sodass sich Bürgergeld-Empfänger zuerst bei ihrer Stadt oder Gemeinde informieren müssen, ob ein solches Angebot existiert.