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Bürgergeld, Rente & Co.
09.05.2024

Neue Gesetze 2024: Diese Änderungen kommen auf die Deutschen zu

Es winkt mehr Geld im Jahr 2024: Unter anderem werden Grund- und Kinderfreibetrag sowie die Regelsätze beim Bürgergeld angezogen.
Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild, dpa (Symbolbild)

Das Jahr 2024 beginnt in Deutschland mit zahlreichen Änderungen. Viele davon kommen den Bürgern gelegen. Es geht um Bürgergeld, Rente oder Mindestlohn.

Jedes Jahr startet nicht nur mit guten Vorsätzen, sondern auch mit neuen Regeln und Gesetzen. Da macht auch 2024 keine Ausnahme. Im Grunde beginnt in vielerlei Hinsicht mit dem 1. Januar ein neuer Zeitabschnitt.

Was aber kommt auf die Bürger in Deutschland zu? In diesem Text werden die wichtigsten neuen Gesetze kurz erläutert.

Neue Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie einbauen

Das neue Gebäudeenergiegesetz, im Volksmund auch als Heizungsgesetz bekannt, war wohl eines der am heißesten diskutierten politischen Themen im Jahr 2023. Wegen der heftigen Kritik wurde es deutlich aufgeweicht, der Zeitrahmen gestreckt.

Dennoch gilt seit Januar 2024, dass in Neubaugebieten Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie verbaut werden müssen. So soll laut der Bundesregierung der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen eingeleitet und die Wärmewende schneller vorangetrieben werden.

Zugleich wird ein Heizungstausch im Jahr 2024 durch verschiedene Investitionskostenzuschüsse gefördert, wie das Wirtschaftsministerium erklärt:

  • Grundförderung von 30 Prozent
  • Einkommensabhängiger Bonus von 30 Prozent für selbstnutzende Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr
  • Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent für frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen für selbstnutzende Eigentümer

Die Boni sind kumulierbar, der maximale Fördersatz beträgt 70 Prozent. Für Vermieter gilt: Sie dürfen die Grundförderung nicht über die Miete umlegen.

Bürgergeld-Sätze steigen

Zum 1. Januar 2024 wurden auch die Regelsätze beim Bürgergeld und bei der Sozialhilfe angehoben. Daran wird festgehalten, obwohl sich FDP und Union dagegen ausgesprochen hatten. Hintergrund ist, dass bei der Höhe der Regelsätze neben der Preis- und Lohnentwicklung die Inflation stärker berücksichtigt werden soll.

So fallen die Regelsätze seit dem 1. Januar 2024 der Bundesregierung zufolge aus:

  • 563 statt 502 Euro für Alleinstehende und Alleinerziehende (Regelbedarfstufe 1)
  • 506 statt 451 Euro für Paare je Partner und Bedarfsgemeinschaften (Regelbedarfstufe 2)
  • 451 statt 402 Euro für Volljährige in Einrichtungen (Regelbedarfstufe 3)
  • 471 statt 420 Euro für Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahre (Regelbedarfstufe 4)
  • 390 statt 348 Euro für Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahre (Regelbedarfstufe 5)
  • 357 statt 318 Euro für Kinder im Alter bis fünf Jahre (Regelbedarfstufe 6)

Der Anstieg beträgt also zwischen 10,7 und 10,9 Prozent. Sogar um gut zwölf Prozent wird die Unterstützung für den Schulbedarf erhöht. Im ersten Schuljahr beträgt diese 130 statt 116 Euro, im zweiten 65 statt 58 Euro.

Wie die Bundesregierung mitteilt, werden die Regelsätze auf Grundlage der Einkommens- und Verbraucherstichprobe festgelegt. Diese wird alle fünf Jahre durchgeführt. Die Grundlage ist aktuell die Stichprobe aus dem Jahr 2018.

Grund- und Kinderfreibetrag werden angehoben

Zum 1. Januar 2024 ist der Grundfreibetrag von 10.908 auf 11.604 Euro gestiegen, wie dem Finanzministerium zu entnehmen ist. Bei Verheirateten fällt der Betrag, bis zu dem das Einkommen steuerfrei ist, doppelt so hoch aus. Der Kinderfreibetrag wurde dem Familienministerium zufolge von 6024 auf 6384 Euro angehoben.

Die beiden Beträge könnten jedoch noch höher ausfallen. So hat es FDP-Chef Christian Lindner in seiner Funktion als Finanzminister geplant. Demnach soll der Grundfreibetrag sogar auf 11.784 Euro steigen, der Kinderfreibetrag auf 6612 Euro. Dieser Schritt ist auch als Reaktion der Liberalen auf die neuen Regelsätze beim Bürgergeld zu verstehen.

Förderung für E-Autos sinkt

Wie der ADAC berichtet, fällt die Förderung beim Kauf eines E-Autos im Jahr 2024 niedriger aus. Für reine Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 45.000 Euro gewährt der Bund 3000 Euro. Inklusive des Hersteller-Anteils kommen 4500 Euro zusammen. Liegt der Nettolistenpreis über 45.000 Euro, gibt es jedoch kein Geld mehr.

Auch auf Milchprodukte wird Pfand erhoben

Die Pfandpflicht wurde mit dem Jahresstart 2024 ausgeweitet. Wie die Deutsche Pfandsystem GmbH unter Verweis auf das Verpackungsgesetz erklärt, erhalten auch Milch, Milchmischgetränke und alle trinkbaren Milcherzeugnisse in Einwegkunststoffgetränkeflaschen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis drei Liter das bekannte Logo.

Unter die Pfandpflicht von 25 Cent pro Flasche fallen demnach seit 2024 auch "Milch und Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mind. 50 Prozent" sowie "sonstige trinkbare Milcherzeugnisse (Milch- und MargarineG), insbesondere Joghurt und Kefir (jeweils ohne Koffein, Taurin, Inosit, Glucuronolacton)". Laut der Verbraucherzentrale sind auch viele Energydrinks davon betroffen, da diese oftmals einen hohen Molke-Anteil aufweisen.

Höherer Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn ist am 1. Januar 2024 in einem ersten von zwei Schritten gestiegen, wie die Bundesregierung festhält. Pro Stunde stehen Arbeitnehmern dann 12,41 Euro zu, bis Ende 2023 waren es exakt zwölf Euro. Mit dem Jahr 2025 ist eine weitere Anhebung um 41 Cent auf dann 12,82 Euro vorgesehen.

Mindestvergütung für Auszubildende wird angehoben

Eine höhere Mindestvergütung wurde auch für Auszubildende beschlossen. Wie der "Bekanntmachung zur Fortschreibung der Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz" im Bundesgesetzblatt zu entnehmen ist, wurden diese Untergrenzen festgelegt:

  • 649 Euro im ersten Jahr der Berufsausbildung
  • 766 Euro im zweiten Jahr der Berufsausbildung
  • 876 Euro im dritten Jahr der Berufsausbildung
  • 909 Euro im vierten Jahr der Berufsausbildung

Laut dem Bildungsministerium wurde die Mindestvergütung für das erste Ausbildungsjahr ab 2024 "jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen angepasst". In den folgenden Ausbildungsjahren werden "dem wachsenden Beitrag der Auszubildenden zur betrieblichen Wertschöpfung außerdem durch Aufschläge auf den Betrag aus dem Jahr des Ausbildungsbeginns Rechnung getragen".

Verschiedene Änderungen bei der Rentenversicherung: Altersgrenze und Altersrente

Auf diverse Änderungen mussten sich Senioren einstellen. Laut der Deutschen Rentenversicherung steigt die reguläre Altersgrenze auf 66 Jahre. Alle nach dem Jahr 1958 geborenen Versicherten müssen jedoch noch länger arbeiten.

Bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte steigt die Altersgrenze für Bürger mit dem Geburtsjahr 1960 auf 64 Jahre und vier Monate. Alle später Geborenen weisen ein höheres Eintrittsalter auf.

Für Bürger, die die Altersrente für langjährig Versicherte nach mindestens 35 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen, steigt der Abschlag. Für Versicherte des Jahrgangs 1961 beträgt er bei einem frühestmöglichen Rentenbeginn mit 63 Jahren 12,6 Prozent.

Verschiedene Änderungen bei der Rentenversicherung: Hinzuverdienstgrenze & Co.

Auch die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind gestiegen. Im Falle einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Mindesthinzuverdienstgrenze 37.117,50 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung sind es 18.558,75 Euro, also genau die Hälfte.

Angehoben wurde die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. In den alten Bundesländern ist sie von 7300 auf 7550 Euro gestiegen, in den neuen Bundesländern von 7100 auf 7450 Euro. Für darüberhinausgehendes Einkommen müssen keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden.

Die Bezugsgröße, die etwa für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der Rentenversicherung von Belang ist, steigt ebenfalls. In den alten Bundesländern legt sie von 3395 auf 3535 Euro zu, in den neuen Bundesländern von 3290 auf 3465 Euro. 2024 soll das letzte Jahr mit unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen sein.

Bei einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung wird der monatliche Mindestbetrag von 96,72 auf 100,07 Euro erhöht. Der Höchstbetrag liegt statt bei 1357,80 bei 1404,30 Euro.

Ab Januar 2024 dürfen Rentner mehr Geld in einem Minijob verdienen. Die monatliche Grenze wird von 520 auf 538 Euro angehoben. Bei Beschäftigungen im sogenannten Übergangsbereich erhöht sich die Verdienst-Untergrenze damit von monatlich 520,01 auf 538,01 Euro. Wer zwischen diesem Betrag und 2000 Euro verdient, gilt als Midijobber.