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Bußgelder
09.05.2024

Achtung Autofahrer: Teure Knöllchen aus der Schweiz werden bald auch in Deutschland vollstreckt

Teuer "Spaß": Wer sich in der Schweiz nicht an die Verkehrsregeln hält, kann nun auch in Deutschland belangt werden.
Foto: Patrick Seeger, dpa (Symbolbild)

Zwischen Deutschland und der Schweiz gibt es einen neuen Polizeivertrag, der direkte Folgen für Autofahrer hat. Um was es bei der Abmachung geht, erfahren Sie hier.

Zu schnell gefahren und in der Schweiz erwischt worden? "Kein Problem", mochte sich mancher Autofahrer in den vergangenen Jahren gedacht haben, denn in dieser Hinsicht konnten sich Verkehrssünder auf eine Gesetzeslücke verlassen, die schon lange existierte. Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern, wozu auch die Schweiz zählt, konnten bislang in Deutschland nicht vollstreckt werden. Die Geldbörse von Falschparkern und Rasern blieb bei Rückkehr nach Deutschland also stets geschont und der Betroffene konnte das Bußgeld ignorieren. Doch ein neuer Polizeivertrag setzt dem Ganzen nun ein Ende. Was ausgehandelt wurde. 

Achtung Autofahrer: Teure Knöllchen aus der Schweiz werden bald auch in Deutschland vollstreckt

Vor Inkrafttreten der neuen Regelung hatten die Schweizer Behörden keine Möglichkeit, die Zahlung in Deutschland einzufordern. Das einzige Risiko, was Verkehrssünder eingingen, war bei einer erneuten Einreise in die Schweiz. Dort konnten sie mit weiteren Maßnahmen - einschließlich der Zahlung des ausstehenden Bußgelds - konfrontiert werden, schreibt die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Ab 1. Mai sieht die Sachlage wegen des neuen deutsch-schweizerischen Polizeivertrags aber anders aus. Er führt zu einer erheblichen Verstärkung der grenzüberschreitenden rechtlichen Durchsetzung von Verkehrsstrafen. Konkret geht es laut ADAC und der dpa um folgende Regelungen. 

  • Vollstreckbarkeit: Bußgelder, die wegen Verkehrsverstößen in der Schweiz gegen deutsche Fahrzeugführer verhängt werden, können jetzt direkt in Deutschland eingetrieben werden und umgekehrt. Dies betrifft Bußgelder, die die Mindestgrenze von 70 Euro beziehungsweise 80 Schweizer Franken übersteigen. Dadurch wird die Lücke geschlossen, die es Verkehrssündern zuvor ermöglichte, der Zahlung von Bußgeldern zu entgehen, indem sie einfach die Grenze überquerten und die Forderungen ignorierten.
  • Gegenseitige Unterstützung: Der Vertrag sieht vor, dass die Vertragsstaaten einander Vollstreckungshilfe bei Entscheidungen leisten, die von zuständigen Gerichten oder Behörden im Zusammenhang mit Verkehrsverstößen getroffen wurden. Dies schließt sowohl natürliche als auch juristische Personen ein.
  • Umfang der Zusammenarbeit: Neben der Vollstreckung von Bußgeldern im Bereich des Straßenverkehrs erweitert der Vertrag die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung schwerwiegender Verbrechen, einschließlich Terrorismus, Menschenschmuggel, Geldautomatensprengungen und organisierter Kriminalität.

In Deutschland werden die Bußgelder zukünftig vom Bundesamt für Justiz vollstreckt. Der ADAC warnt in diesem Zusammenhang: "Die Bußgelder für Verstöße wie zu schnelles Fahren oder Falschparken sind in der Schweiz erheblich höher als in Deutschland." Achten Autofahrer also bei einer Reise in die Schweiz nicht auf die dortigen Verkehrsregeln, kann es schnell einmal teuer werden. 

Übrigens: Einen Ölwechsel am Auto können Sie auch selbst durchführen - am besten alle 30.000 Kilometer. Vergessen Sie dabei auch nicht, den Ölfilter zu tauschen. Um Bakterien und Schimmelsporen im Innenraum zu vermeiden, sollten Sie außerdem regelmäßig den Luftfilter des Autos austauschen