Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Fliegen mit kleinen Kindern: Das ist zu beachten

Reisen
10.08.2023

Mit kleinen Kindern im Flugzeug reisen - Das ist zu beachten

Was müssen Eltern beachten, damit sie sicher und entspannt mit kleinen Kindern fliegen können?
Foto: Britta Pedersen, dpa (Symbolbild)

Bei Flugreisen mit kleinen Kindern sollten Eltern einiges beachten. Besser, man weiß schon vorher Bescheid. Hier kommen alle Infos zum Fliegen mit Kindern.

Wenn es für den Familienurlaub etwas weiter in die Ferne gehen soll, entscheiden sich viele für einen Flug. Mit kleinen Kindern ist das allerdings oft mit jeder Menge Stress verbunden. Doch wer sich ein bisschen auf das Fliegen mit den Kleinen vorbereitet, frühzeitig plant und gewisse Dinge beachtet, kann seine Nerven schonen und die Flugreise ohne Mühe hinter sich bringen. Was beim Fliegen mit Kindern wichtig ist, erfahren Sie in diesem Artikel.

Fliegen mit kleinen Kindern: Ab welchem Alter darf ein Baby mitfliegen?

Babys können schon sehr früh mit ins Flugzeug. Das genauer Mindestalter legen die Airlines zwar selbst fest, doch in den Vorgaben unterscheiden sie sich kaum. Bei einigen Fluggesellschaften dürfen Babys schon im Alter von 48 Stunden mit abheben. Ab einem Alter von ein bis zwei Wochen dürfen sie dann bei fast allen Airlines an Bord. Bei Ryanair gilt etwa: Babys, die sieben Tage oder jünger sind, dürfen nicht mitfliegen. Beachten Sie außerdem: Manche Fluggesellschaften verlangen ein ärztliches Attest, wenn das Baby nur wenige Wochen alt ist.

Fliegen mit kleinen Kindern: Das sollten Sie vor dem Flug beachten

Die Flugreise beginnt bekanntermaßen schon mit dem Packen. Eltern müssen für ihre kleinen Kinder oft extra viel Zubehör und Gepäck mitnehmen, etwa Tragen oder Wickelzeug. Viele Airlines bieten deshalb zusätzliche Gepäckstücke für Babyausstattung an. Bei Ryanair können zum Beispiel zwei Teile Babyausstattung pro Kind kostenlos mitgenommen werden. Auch bei der Lufthansa können Eltern einen Buggy oder Kinderwagen kostenlos mitnehmen. Allerdings darf das Gefährt meistens nicht mit in die Kabine, sondern wird im Flugzeug-Frachtraum verstaut. Hier sollte man sich vor dem Flug bei der Fluggesellschaft informieren.

Video: dpa

Vor dem Flug sollten sich Eltern auch - je nach Urlaubsland - darüber informieren, ob das Kind einen einen eigenen Reisepass braucht. Das ist in einigen Ländern unabhängig vom Alter der Fall. Eltern sollten also unbedingt vor der Reise das entsprechende Dokument ausstellen lassen. Allerdings muss beachtet werden, dass der Kinderreisepass, wie man ihn bislang kannte, abgeschafft und durch ein anderes Dokument ersetzt werden soll.

Beim Kinder-Outfit für den Flug selbst bietet sich der "Zwiebel-Look" an - kleiden Sie Ihr Kind in mehreren Kleidungsschichten, die je nach Bedarf aus- oder wieder angezogen werden können. Denn während des Fluges wird es in der Kabine recht kühl, und je nach Reiseziel ist es nach der Landung wieder warm.

Für das Kind sollten die Eltern außerdem an genügend Snacks, Spielsachen und Beschäftigungsmöglichkeiten denken. Denn so eine Flugreise kann für die Kleinen schnell langweilig werden.

Fliegen mit kleinen Kindern: Welche Regeln gelten bei den Airlines?

Bei der Lufthansa beispielsweise können Kleinkinder unter zwei Jahren auf dem Schoß des begleitenden Erwachsenen reisen. "In diesem Fall stellen die Flugbegleiter dem Erwachsenen vor dem Start einen Sicherheitsgurt für das Kind zur Verfügung", schreibt die Airline. Das Kind könne aber auch auf einem separaten Sitzplatz reisen. Dann muss das Kind durch eine Kinderrückhalteeinrichtung - allgemein auch als Kindersitz bekannt - gesichert werden.

Die meisten Airlines bieten keine entsprechenden Kindersitze an - die Eltern müssen diese selbst mitbringen. Welche Kindersitze dafür zugelassen sind, können Eltern bei der jeweiligen Fluggesellschaft direkt erfragen. Tipp: Das Label "For use in aircraft" zeichnet für Flugzeuge geprüfte und zugelassene Modelle aus. Aus Sicherheitsgründen darf beim Fliegen auf dem Schoß eines Erwachsenen nur jeweils ein Kind sitzen.

Fliegen mit kleinen Kindern: Ist Fliegen gefährlich für Kinder?

Angefangen bei den ganz Kleinen: Eltern von Neugeboreren sollten tatsächlich überlegen, ob sie mit ihrem Nachwuchs unbedingt ins Flugzeug müssen. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) hat 2018 darauf hingewiesen, dass Eltern ihren vier bis sechs Wochen alten Säuglingen nur in Ausnahmefällen eine Flugreise zumuten sollten, weil die Lunge des Kindes eventuell noch nicht vollständig entwickelt ist. Daher kann eine Flugreise aufgrund der geringeren Sauerstoffsättigung in der Kabine theoretisch gefährlich werden.

Gesunde kleine Kinder könnten laut BVKJ durch ständiges Schlucken den Druck verringern. Säuglinge und Kleinkinder sollten daher beim Steig- und beim Sinkflug nicht schlafen und in kurzen Abständen etwas zu trinken bekommen. Gegebenenfalls hilft ein abschwellendes Nasenspray und ein Kaugummi.

Fliegen mit kleinen Kindern: Wie hoch sind die Preise für Kinder?

Oft fliegen Kinder vergünstigt mit. Beispiel: Bei der Airline Eurowings erhalten Kinder im Alter von zwei bis einschließlich elf Jahren sowie Kleinkinder unter zwei Jahren, die mit Kindersitz auf einem eigenen Sitzplatz reisen, eine Ermäßigung auf den regulären Flugpreis. Kleinkinder unter zwei Jahren, die auf dem Schoß der Eltern reisen, zahlen pro Teilstrecke lediglich eine Servicepauschale von 25 Euro.

Fliegen mit kleinen Kindern: Was wenn das Kind krank ist?

Fliegen ist im Körper mit Druckausgleich verbunden. Der findet in der sogenannten eustachischen Röhre statt, die Rachen- und Nasenraum verbindet. Ist das Kind erkältet und beispielsweise die Nasennebenhöhlen, Ohren oder Nase entzündet, kann das Fliegen gefährlich werden, da hierbei die eustachische Röhre zuschwellen kann. Das kann zu Schmerzen führen. Die Lufthansa rät: "Wenn Ihr Kind eine Erkältung hat, kann der Luftdruck durch die Verabreichung von Nasentropfen etwas ausgeglichen werden. Am besten verwenden Sie die Tropfen eine halbe Stunde vor Abflug und eine halbe Stunde vor der Landung." Bei schwereren Krankheiten und Fieber sollte der Flug möglichst vermieden werden.

Fliegen mit kleinen Kindern: Gibt es im Flugzeug Essen für Kinder?

Viele Fluglinien bieten auch Essen für Kinder an. Bei der Lufthansa können Eltern beispielweise für Kinder ab zwei Jahren geeignete Mahlzeiten bei der Flugbuchung separat bestellt bestellen. Das Unternehmen erklärt: "Natürlich bieten wir an Bord Snacks für unsere jüngsten Fluggäste, doch geht nichts über die gewohnte Lieblingsnahrung."

Auch der Umgang mit Geld will Kindern bereits früh beigebracht werden.