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  3. Rente: Abschaffung der Witwenrente: Schweiz plant radikalen Schritt - und könnte viel Geld sparen

Rente
03.02.2024

Abschaffung der Witwenrente: Schweiz plant radikalen Schritt - und könnte viel Geld sparen

In der Schweiz wurde Frauen die lebenslange Witwenrente gestrichen.
Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

Verwitwete Frauen sollen in der Schweiz keine lebenslange Rente mehr erhalten. Das Nachbarland will sich somit der Gesellschaft anpassen - und dabei viel Geld sparen.

Die Schweiz schlägt bekanntlich gerne einen ganz eigenen, bisweilen eigentümlichen Weg ein. Auch in Sachen Rente bleibt sie sich dahingehend treu. Anstatt die lebenslange Witwenrente, wie der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte 2022 forderte, auch auf Männer auszuweiten, streicht die Schweiz kurzerhand einfach auch den Frauen die Hinterbliebenenrente. Welches Rentengesetz künftig in der Schweiz gelten soll, wann es in Kraft treten könnte und was es bedeutet, lesen Sie hier.

Was ist die Witwenrente?

In Deutschland und auch noch in der Schweiz ist im Rentengesetz beziehungsweise Altersvorsorgesystem festgeschrieben, dass einem hinterbliebenen Ehepartner oder einer Ehepartnerin unter bestimmten Voraussetzungen monatlich ein gewisser Teil des Einkommens des Verstorbenen als eine Hinterbliebenenrente zusteht, und zwar lebenslang. In Deutschland ist die Witwen- und Witwerrente in Paragraf 46 des Sozialgesetzbuches (SGB, VI) geregelt. Daneben gibt es in Deutschland noch die Waisenrente für hinterbliebene Kinder und die Erziehungsrente für Ex-Ehepaare. 

Auch die Schweizer kennen die lebenslange Hinterbliebenenrente, allerdings bisher nur für Frauen, für Witwer läuft sie dagegen nur bis zur Volljährigkeit eines Kindes. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) forderte das Land 2022 daher auf, der ungerechten Benachteiligung für Witwer gesetzlich gegenzusteuern. Der Schweizer Bundesrat antwortete nun auf das Urteil auf seine ganz eigene Art.

Abschaffung der Witwenrente als Reaktion auf Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Damit hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wohl nicht gerechnet. Anstatt auch die Witwer finanziell besser zu stellen und die ungleiche Behandlung der Geschlechter abzuschaffen, räumt die Schweiz gleich ganz die Hinterbliebenenrente ab und stellt hinterbliebene Frauen auf dieselbe Stufe wie hinterbliebene Männer.

Fortan sollen nun beide Geschlechter keinen Anspruch auf Witwenrente haben. Zumindest Gleichheit wurde so hergestellt, wenn auch nicht im Sinne des EGMR. Doch was genau plant die Schweiz, welche Rente soll Hinterbliebenen künftig zustehen?

Abschaffung der Witwenrente in der Schweiz: Was gilt nun für die Hinterbliebenen?

Das System der lebenslangen Renten für Verwitwete entspreche nicht mehr der gesellschaftlichen Realität, wie der Schweizer Bundesrat auf seiner Web-Seite schreibt. Zwar soll es Ausnahme-Regelungen geben, die der prekären Situation von etwa armutsgefährdeten Witwen Rechnung trügen, doch in der Breite sollen künftig alle Hinterbliebenenrenten nach einer zweijährigen Übergangszeit eingestellt werden. Wie der Schweizer Tagesanzeiger berichtet, will der Schweizer Bundesrat ab 2026 die Hinterbliebenenrente für beide Geschlechter konsequent auf die Zeitspanne begrenzen, in der sich die Kinder in der Obhut der Hinterbliebenen befinden.

Eine Hinterlassenenrente soll es demnach künftig nur noch für Eltern mit unterhaltsberechtigten Kindern geben. Das bedeutet, dass die Rente nur bis zum 25. Geburtstag des jüngsten Kindes gezahlt wird. Wer ein erwachsenes behindertes Kind betreut, soll die Leistung dagegen länger erhalten, wie der Schweizer Rundfunk (SRF) schreibt.

Abschaffung der Witwenrente in der Schweiz: So viel Geld spart unser Nachbarland dadurch

Die Angleichung der Witwen- und Witwerrenten zum Nachteil aller Geschlechter soll aber nicht nur das Rentensystem stabilisieren, sondern auch insgesamt mehr Geld in die Kassen der Schweiz spülen. So rechnet der Schweizer Bundesrat laut eigenen Angaben mit jährlichen Einsparungen von rund 720 Millionen Franken für das Rentensystem und rund 160 Millionen Franken für den Bund.

Die Abschaffung der lebenslangen Witwenrente soll 2026 in Kraft treten, ab 2035 soll das neue System seine volle Wirkung entfalten, wie der Bundesrat schreibt. Allerdings muss der Gesetzesentwurf vorher noch die Phase der sogenannten "Vernehmlassung" passieren. Eine vorgesehene Zeitspanne der Schweizer Gesetzgebung, in dem das Vorhaben des Bundes laut Schweizer "Parlamentwörterbuch" auf "sachliche Richtigkeit, Vollzugstauglichkeit und Akzeptanz" hin geprüft wird.

Übrigens: Auch in Deutschland gibt es Diskussionen, ob die Witwenrente ein Auslaufmodell ist.