Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Bürgergeld: Bürgergeld-Rechner 2024: So viel Geld steht Ihnen zu

Bürgergeld
11.06.2024

Bürgergeld-Rechner 2024: So viel Geld steht Ihnen zu

Seit Januar ersetzt das sogenannte Bürgergeld Hartz IV. Wie viel jedem Bedürftigen zusteht, ist individuell. Mit einem Bürgergeld-Rechner lässt es sich rausfinden.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Symbolbild)

Wer Bürgergeld bezieht, erhält je nach persönlicher Lebenssituation eine andere Höhe. Wie viel Bürgergeld Ihnen zusteht, lesen Sie hier.

Seit Januar 2023 gibt es das Bürgergeld als Nachfolger von Hartz IV. Dabei bekommt nicht jede Person, die bedürftig ist das Gleiche ausbezahlt, denn das Bürgergeld hängt von verschiedenen Faktoren ab. Welche das sind und wie viel Geld Ihnen zusteht, lesen Sie hier.

Der Regelsatz des Bürgergeldes liegt bei 563 Euro pro Monat. Die Leistung kann sich allerdings ganz individuell unterscheiden - je nachdem welche Faktoren in welchem Maße vorliegen. Wir haben ausgerechnet, wie viel eine Einzelperson, ein Paar ohne Kinder, Alleinerziehende oder eine Familie mit einem Kind, mit zwei Kindern oder mit drei Kindern bekommen könnte.

Wie wird das Bürgergeld berechnet?

Das Bürgergeld orientiert sich an

  • Kosten für Kalt- und Warmmiete
  • Alter
  • Anzahl der Kinder
  • Einkommen des Betroffenen oder der Betroffenen (Zum Einkommen zählen nicht nur der Lohn, sondern zum Beispiel auch Mieteinnahmen, Kindergeld und Rente)
  • Einkommen des Partners oder der Partnerin (Auch hier sind weitere Einkommen miteinzubeziehen)
  • Lebensumstände, zum Beispiel alleinerziehend
  • Schwangerschaft (Ab der 13. Woche gibt es einen Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17 Prozent des persönlichen Regelsatzes)
  • Behinderung
  • Krankheit

Beim Einkommen etwa gibt es einen monatlichen Freibetrag. Dieser beträgt 100 Euro brutto. Wer mehr verdient, muss damit rechnen, dass das zu Abzügen beim Bürgergeld führt. Bei zusätzlichem Einkommen bleiben 20 Prozent zwischen 100 und 520 Euro bleiben anrechnungsfrei. Bei Beträgen zwischen 520 Euro und 1000 Euro bleiben zusätzlich 30 Prozent anrechnungsfrei und zwischen 1000 Euro und 1200 Euro - bei Bürgergeld-Beziehern mit mindestens einem Kind erhöht sich die Grenze auf 1500 Euro - bleiben 10 Prozent anrechnungsfrei.

Auch das Leben in einer Bedarfsgemeinschaft, hat Einfluss auf das Bürgergeld. Experten der Stiftung Warentest haben auf Test.de zusammengetragen, was das bedeuten kann. Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten monatlich 563 Euro. Partner, die beide erwachsen sind bekommen jeweils 506 Euro. Jugendliche zwischen 15 und unter 18 Jahren wird 471 Euro gezahlt. Kindern vom 7. bis zum 14. Lebensjahr stehen 390 Euro zu. Kindern bis zum 6. Lebensjahr werden 357 Euro ausbezahlt.

Um die persönliche Höhe des Bürgergeldes herauszufinden, hat die Caritas einen Bürgergeld-Rechner ins Leben gerufen.

Wer zum ersten Mal Bürgergeld beziehen möchte, kann einen Vorschuss beantragen.

Welche weiteren Leistungen gibt es beim Bürgergeld?

Zusätzlich zum Regelsatz gibt es beim Bürgergeld noch weitere Leistungen. Das sind unter anderem:

  • Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
  • Kosten für Wohnung
  • Kosten für Heizung
  • Leistungen für die Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen (BuT), beispielsweise Schulmaterialien, Klassenfahrten, Geld für Mittagsessen und Lernförderung
  • einmalige Unterstützungen wie die Erstausstattung einer Wohnung bei einem Umzug

Während einer Karenzzeit von 12 Monaten wird nicht geprüft, ob die Wohnung angemessen ist und die Kosten werden voll übernommen. In diesem Zeitraum bleibt auch für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft ein Vermögen bis zu 40.000 Euro geschützt. Jede weitere Person hat einen Freibetrag von 15.000 Euro.