Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Tankstellen-Mord Idar-Oberstein: Lebenslange Haft für Mario N.

Idar-Oberstein
13.09.2022

Tankstellen-Mord: Lebenslange Haft nach Schuss auf Tankstellen-Mitarbeiter

Der Angeklagte Mario N. in Handschellen im Gerichtssaal. Nun ist das Urteil gefallen.
Foto: Sebastian Gollnow, dpa (Archivbild)

Im Prozess um den tödlichen Streit um die Corona-Maskenpflicht ist ein Urteil gefallen: Der Angeklagte muss lebenslang in Haft. Die Verteidigung hatte den Tatvorwurf des Mordes zurückgewiesen.

Im Prozess um den tödlichen Schuss auf einen Tankstellen-Mitarbeiter im Streit um die Corona-Maskenpflicht ist das Urteil gefallen. Der Angeklagte Mario N. wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Im Laufe des Prozesses hatte er die Tat gestanden; allerdings hatte die Verteidigung den Tatvorwurf des Mordes zurückgewiesen. Mario N. hatte rund zwei Promille Alkohol im Blut, wie ein Gutachter einschätzte. Die Anwälte des Angeklagten hatten auf Totschlag bei einer erheblich eingeschränkten Schuldfähigkeit ihres Mandanten plädiert.

Tankstellen-Mord von Idar-Oberstein: Täter fühlte sich provoziert

Im Prozess hatte Mario N. die Tat mit den folgenden Worten gestanden. "Ich bereue sie zutiefst", erklärte der 50-Jährige vor dem Landgericht Bad Kreuznach in einer schriftlichen Stellungnahme, welche sein Anwalt verlesen hatte.

Video: dpa

Laut eigener Aussage könne er sich sein Handeln am 18. September 2021 bis heute nicht erklären. Er sei sich der Schwere der Tat bewusst und bitte die Angehörigen des 20 Jahre alten Opfers um Entschuldigung.

Mario N. gab unter anderem an, am Abend des tödlichen Zwischenfalls in Idar-Oberstein (Rheinland-Pfalz) zu viel getrunken zu haben. Dann sei ihm "die Sicherung durchgebrannt". Nachdem er sieben oder acht Halbliter-Dosen Bier getrunken hatte, wollte er sich an der Tankstelle mit noch mehr Bier eindecken.

An dieser habe er sich von dem Verhalten des Tankstellen-Mitarbeiters dann provoziert gefühlt. Er hatte den Angeklagten wiederholt auf die Maskenpflicht hingewiesen und ihm kein Bier mehr verkaufen wollen.

Lesen Sie dazu auch

Prozess im Tankstellen-Mord: Steuerungsfähigkeit und Mordmerkmale strittig

Mario N. fuhr in der Folge zu einer anderen Tankstelle und kaufte sich drei bis vier weitere Halbliter-Dosen Bier. Diese trank er zu Hause und fasste dann den Entschluss, den Angestellten der Tankstelle, welche er zuerst angesteuert hatte, zu erschießen. Er holte einen geladenen Revolver aus dem Nachttisch und fuhr zur Tankstelle, wo er den Angestellten in einen Streit verwickelte und letztlich erschoss.

Die Täterschaft hatte im Prozess, welcher sich über sechs Monate erstreckte, keine Rolle gespielt. Sie war von Anfang an unstrittig, auch wegen Videoaufnahmen von der Tat. Strittig waren hingegen die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten und die Mordmerkmale.

In der Verhandlung stellten unter anderem Chatverläufe von Mario N. wichtige Indizien dar, in denen er sich abfällig über die Corona-Politik der Bundesregierung, den damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn, Geflüchtete, Aktivisten von Fridays-for-Future und Greta Thunberg äußert. Bezüglich der Steuerungsfähigkeit sahen die Richter den Angeklagten als voll schuldfähig an. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, Staatsanwaltschaft und Verteidigung können in Revision gehen.