Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Tempolimits Italien: Höchstgeschwindigkeiten & Strafen

Autofahren
30.05.2023

Tempolimits in Italien – Regelungen und Strafen

Auf den Schnellstraßen in Italien dürfen bei gutem Wetter 110 km/h gefahren werden.
Foto: Marijan Murat, dpa (Symbolbild)

Überall in Europa gelten andere Tempolimits. Wer Strafen vermeiden will, sollte sich also informieren. Ein Überblick der Tempolimits in Italien.

Während Italien bekannt ist für das entspannte Leben und die lockeren Regeln, gilt das nicht im Straßenverkehr. Die Tempolimits sind streng einzuhalten und es gelten auch einige Besonderheiten. Damit man nicht den Überblick verliert, hier eine Zusammenfassung. Auf den italienischen Straßen gelten für PKWs und Motorräder die folgenden Geschwindigkeitsbeschränkungen:

  • Innerorts: 50 km/h
  • Außerorts: 90 km/h
  • Schnellstraßen: 110 km/h
  • Autobahnen: 130 km/h

Während innerorts also genau wie in Deutschland 50 km/h gefahren werden dürfen, sind italienische Landstraßen limitierter als deutsche, in Italien dürfen nur 90 km/h gefahren werden. Bei den Schnellstraßen und Autobahnen gibt es einige Ausnahmen.

Tempolimits in Italien: Besonderheiten bei schlechtem Wetter

Eine Ausnahme, die es zum Beispiel auch in Frankreich gibt, sind die schlechten Wetterbedingungen. Ist die Fahrbahn nass oder glatt, gelten auf Schnellstraßen und Autobahnen andere Höchstgeschwindigkeiten. Auf Schnellstraßen dürfen dann statt 110 Stundenkilometer nur noch 90 Stundenkilometer gefahren werden. Auf Autobahnen sinkt im Fall von Regen oder Schnell das Tempolimit von 130 km/h auf 110 km/h.

Tempolimits in Italien: Ausnahmen für Fahranfänger

Auch wieder wie in Frankreich, gelten in Italien besondere Regelungen für Fahranfänger, also für Besitzer eines Führerscheins, der noch keine drei Jahre alt ist. Diese Fahrer dürfen dann auf Schnellstraßen nur 90 km/h statt 110 km/h fahren und auf Autobahnen nur 100 km/h statt den üblichen 130 km/h.

Lesen Sie dazu auch

Tempolimits in Italien: Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitung

Die Strafen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in Italien sind ähnlich hoch wie im Rest Europas. Fährt man etwa 20 km/h zu schnell und wird dabei erwischt, ist mit einer Strafe von mindestens 170 Euro zu rechnen. Bei 50 km/h zu schnell fallen über 500 Euro Strafe an. Dabei gibt es eine Besonderheit: Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen zwischen 22 Uhr und sieben Uhr erhöhen sich die Bußgelder um ein Drittel.