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Familie
05.05.2023

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: Wie weit ist Bayern beim Ausbau?

In Bayern gibt es eher Plätze in der Mittagsbetreuung als in einem Hort.
Foto: Silvio Wyszengrad

In drei Jahren sollen Eltern von Erstklässlern einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung haben. Um den umzusetzen, müsste sich in Bayern noch einiges tun.

Studien sind sich einig: In Bayern muss sich etwas tun, wenn der Freistaat in drei Jahren den Rechtsanspruch von Eltern auf einen Ganztagsbetreuungsplatz ihrer Erstklässler erfüllen möchte. Momentan besuchen etwa 50 Prozent der Grundschülerinnen und -schüler nach dem Unterricht einen Hort, die Ganztagsschule oder die Mittagsbetreuung. Ab 2026 soll es in ganz Deutschland aber einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz geben. Erst nur für Kinder in der ersten Klasse. Bis 2029 dann für alle Grundschüler. Das Deutsche Jugendinstitut geht in diesem Zug davon aus, dass etwa 80 Prozent der Eltern in Bayern ihre Kinder betreuen lassen möchten. Das bayerische Sozial- und das Kultusministerium gehen von einer Quote in einer ähnlichen Höhe aus. Anders formuliert: In Bayern fehlen Stand heute zwischen 108.000 und 136.000 Ganztagsplätze für Grundschülerinnen und -schüler.

Bayern ist Schlusslicht bei der Betreuung von Grundschulkindern

Wo diese Plätze herkommen sollen, ist zum einen eine Frage, die sich die bayerischen Kommunen stellen. Die sind für den Ausbau verantwortlich. Die Frage möchte auch die Opposition im bayerischen Landtag gerne von der Staatsregierung beantwortet haben. Immer wieder stellen die verschiedenen Fraktionen deshalb Anfragen und Anträge. Doch die Regierung lehnt viele dieser Anträge ab. Simone Strohmayr, die sich unter anderem mit den Themen Bildung und Familie beschäftigt und für die SPD im Landtag sitzt, sagt zu der Situation: "Wir brauchen einen massiven Ausbau der Ganztagsbetreuung. So viel ist klar. Viele Studien haben festgestellt, dass Bayern bei dem Thema das Schlusslicht ist." Das liegt vor allem daran, dass Bayern bei der Betreuung anders vorgeht als viele andere Länder. Statt Hortplätzen setzten die bayerischen Kommunen eher auf Mittagsbetreuungen. Die erfüllen aber nicht immer die Ansprüche, die der Bund an eine Ganztagsbetreuung stellt.

Video: dpa

Um dem Rechtsanspruch zu genügen, müssen die Einrichtungen an mindestens fünf Tagen die Woche für mindestens acht Stunden – Unterrichtszeiten inbegriffen – Betreuung anbieten. Auch während eines Großteils der Schulferien müssen die Institutionen geöffnet sein. Zudem ist der qualitative Anspruch höher: Heißt, in den Einrichtungen muss ausgebildetes Fachpersonal arbeiten. In Mittagsbetreuungen ist all das keine Voraussetzung, weshalb diese Betreuungsplätze im schlimmsten Fall nicht anerkannt werden könnten. Wenn sich daran nichts ändert, steuert der Freistaat aus Sicht von Simone Strohmayr auf eine massive Lücke zu, die jedoch vermeidbar gewesen wäre. "Der Freistaat hätte schon längst einheitliche Qualitätskriterien schaffen können, wie die Betreuung von Kindern aussehen muss. Dann hätten wir das Problem jetzt nicht", sagt sie. 

Wie umgehen mit der Mittagsbetreuung? Bayern will die Richtlinie anpassen

Das Sozialministerium sieht Bayern dagegen auf einem guten Weg. Von dort heißt es: Grundsätzlich seien die Kommunen dafür verantwortlich, ausreichend Plätze zur Verfügung zu stellen. Damit sie das schaffen, stellt das Land ihnen eine Sonderförderung von 6000 Euro für jeden neu geschaffenen Hortplatz zur Verfügung, neue Plätze in der offenen oder geschlossenen Ganztagsschule werden mit 4500 Euro gefördert. Zudem arbeitet der Freistaat gerade daran, die Förderrichtlinie zu ändern. Heißt: Auch Mittagsbetreuungen sollen als Einrichtungen anerkannt werden, in denen Kinder nicht nur beaufsichtigt, sondern auch ihrem Alter entsprechend gefördert werden. 

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Die Diskussion ist geschlossen.

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. . . . . als Anmerkung zu so manchen neu geschaffenen Rechts-
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