"Armlänge Abstand"-Post von AfD-Jugend auf Facebook nicht strafbar
Die Staatsanwaltschaft hat überprüft, ob ein Eintrag der AfD-Jugendorganisation ein öffentlicher Aufruf zu Gewalttaten ist - und kam zu einer Entscheidung.
Der Thüringer Jugendableger der AfD muss wegen eines Facebook-Eintrags zu den massenhaften Silvester-Übergriffen auf Frauen in Köln keine strafrechtlichen Konsequenzen befürchten. Die Prüfung des Sachverhalts habe keinen Straftatverdacht ergeben, teilte die Staatsanwaltschaft Gera am Dienstag mit. Daher werde kein Ermittlungsverfahren gegen die Alternative für Deutschland eingeleitet. Die Jugendorganisation der rechtspopulistischen AfD hatte nach den Vorfällen ein Schwarz-Weiß-Foto mit ihrem Logo gepostet, auf dem eine Hand mit einer Pistole zu sehen ist.
Hinzugefügt war der Satz: "Wenn die Politik nicht handelt, halten die Menschen vielleicht in Zukunft wirklich eine "Armlänge Abstand", Frau Reker." Der Eintrag bezog sich auf eine Äußerung der Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos), als Frau eine "Armlänge Abstand" zu halten, um möglichst nicht belästigt zu werden. Die Staatsanwaltschaft hatte untersucht, ob der Kommentar einen öffentlichen Aufruf zu Gewalttaten darstellte.
In der Silvesternacht waren am Kölner Hauptbahnhof Frauen von Männergruppen umzingelt, sexuell bedrängt und bestohlen worden. Unter den mutmaßlichen Tätern sollen viele Männer nordafrikanischer und arabischer Herkunft sein. dpa
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