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Analyse
20.06.2021

Korruptionsvorwürfe in Österreich: Generalangriff auf das Prinzip Kurz

Kanzler Sebastian Kurz und seine ÖVP sind in das Visier einer Gruppe von Juristen geraten.
Foto: Roland Schlager, dpa

Ein von Korruptionsbekämpfern und Juristen initiiertes Volksbegehren fordert Konsequenzen aus den Skandalen in Österreich. Das ist keine gute Nachricht für Kanzler Kurz.

Ein amtierender Finanzminister, der eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs missachtet und sich weigert, Akten an den parlamentarischen Ibiza-Untersuchungsausschuss zu liefern. Ein höchstrangiger Beamter im Justizministerium, der sich vom Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschat Verschluss-Akten aus einem für die ÖVP äußerst unangenehmen Ermittlungsverfahren auf sein Handy schicken lässt, sich Sorgen um die Einvernahme von ÖVP-Finanzminister Blümel vor der Korruptionsstaatsanwaltschaft WKStA macht und von einem „Putsch“ derselben schreibt. Ein ÖVP-Parlamentarier, der den mit der Auswertung von ÖVP-Chatprotokollen betrauten Staatsanwalt auf offener Bühne persönlich attackiert, ihm Befangenheit, „Überarbeitung“ und „Fehlleistungen“ unterstellt. Die Liste der Angriffe der „Neuen Volkspartei“ von Sebastian Kurz auf die Justiz ist lang und wird immer länger.

Zahlreiche aktive und ehemalige Minister, Spitzenbeamte und Mitstreiter aus dem engsten Umfeld des Kanzlers werden in Korruptionsverfahren als Beschuldigte geführt, Kurz selbst wird Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss vorgeworfen. Die Reaktion: Die Kanzlerpartei versucht mit zunehmender Aggression alles, um aus dem Strudel aus Korruptionsvorwürfen und damit aus einer massiven Krise wieder herauszukommen. Ihr Ansinnen, die WKStA gleich ganz auf mehrere Landesbehörden aufzuteilen, scheiterte ebenso wie der Versuch, Hausdurchsuchungen bei Ämtern per Gesetzt künftig de facto zu verunmöglichen. Nach massiver Kritik an einem entsprechenden Gesetzesentwurf wurde am Mittwoch ein stark entschärfter, neuer Antrag auf den Weg ins Parlament gebracht: Nun sind nur mehr geheimdienstliche Informationen bei Beschlagnahmungen speziell geschützt

Nach der Vorstellung des Volksbegehrens suchte die ÖVP die Offensive

Die Justiz hält dagegen. Anfang Juni wehrten sich drei Präsidenten und eine Präsidentin von Oberlandesgerichten in einer Stellungnahme gegen die Angriffe der ÖVP, sprachen von Versuchen, „aus parteipolitischen, persönlichen oder populistischen Gründen“ das Vertrauen in Staatsanwaltschaften und Strafverfolger zu erschüttern“ – ein in seiner Deutlichkeit bisher einzigartiger Schritt von Richtern. Doch nun bekommt Kurz es mit einer Phalanx aus renommierten und über die Parteigrenzen anerkannten Experten, ehemaligen und aktiven Richtern, Juristen, Korruptionsbekämpfern und Wissenschaftlern zu tun. Insgesamt zwölf prominente Persönlichkeiten stellten am Mittwoch ein Volksbegehren gegen Korruption und zur Stärkung von Justiz und Rechtsstaat sowie für mehr Unabhängigkeit für den österreichischen Journalismus vor.

Neun der insgesamt zwölf prominenten Initiatoren des Volksbegehrens gegen Korruption.
Foto: Heinz Stephan Tesarek

Die Liste ihrer Forderungen ist ebenso lang wie jene der ÖVP-Attacken gegen die Justiz: Die Nichtbefolgung von (höchst-)richterlichen Entscheidungen soll künftig den Verlust der Funktion zur Folge haben, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) mit einer eigenen Ermittlungsbehörde ausgestattet und ihre Unabhängigkeit durch Verankerung in der Verfassung gestärkt werden. Die Weisungsspitze der Staatsanwaltschaften soll endlich aus der Zuständigkeit des Justizministeriums und damit von der Politik weg kommen und in die Hände eines Bundesstaatsanwalts gelegt werden. Ebenso wichtig ist den Initiatoren, in Österreich endlich moderne und umfassende Antikorruptions- und Transparenzgesetze einzuführen. Neue Compliance-Räte in Medienhäusern sollen der in Österreich vor allem beim Boulevard üblichen starken Abhängigkeit der Redaktionen von politischem Inseratengeld entgegenwirken – ein weiterer Punkt der Forderungen, der eindeutig einen direkten Bezug zur Politik Sebastian Kurz aufweist. Allein im ersten Quartal 2021 gab die Kurz-Regierung so viel Geld für Inserate aus, wie sonst in einem durchschnittlichen Jahr, das zeigen aktuelle Zahlen der Plattform medien-transparenz.at.

Bei den Themen Korruptionsbekämpfung und Transparenz hat sich in Österreich viel aufgestaut

Die insgesamt 72 Punkte des Volksbegehrens wollen die Initiatoren in den kommenden Tagen amtlich einbringen, damit möglichst rasch der Eintragungszeitraum beginnen kann. Es hat sich viel aufgestaut in Punkto Korruptionsbekämpfung und Transparenz, in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten. Die Forderungsliste des Volksbegehrens liest sich wie ein Versuch, mit einem Befreiungsschlag alle Baustellen zu beseitigen, die Österreich in internationalen Korruptions- und Transparenzrankings regelmäßig im unteren Drittel aufscheinen lassen.

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Die insgesamt 72 Punkte des Volksbegehrens

Bei der Phalanx aus honorablen Persönlichkeiten und ihren Forderungen, so scheint es, bleibt der Kurz-Regierung nur die Flucht nach vorne: Gleich nach Vorstellung des Volksbegehrens kündigte der Kanzler selbst seine Unterstützung an, man „hoffe auf breite Unterstützung, um zügig zur Umsetzung im Sinne des Rechtsstaats“ zu kommen, ließ die ÖVP-Parlamentsfraktion per Aussendung wissen. Konkret erwähnt wurde in der Aussendung allerdings nur der Punkt des Bundesstaatsanwalts, dessen Einführung auch die ÖVP seit längerem unterstützt. „Das interpretiere ich als tätige Reue“, sagt dazu Heinz Mayer, der ehemaliger Dekan der juridischen Fakultät der Uni Wien und einer der Initiatoren. „Im Ernst: Natürlich will die ÖVP das Volksbegehren kapern“. Kurz und seine Regierung – die Grünen als Koalitionspartner unterstützen das Vorhaben – könnten die Forderungen sofort umsetzen, „dafür bräuchte es ihre Unterstützung des Volksbegehrens nicht“, sagt der Spitzenjurist. Aus seiner Sicht wolle die ÖVP mit ihrer zugesagten Unterstützung die Initiative „kaputtmachen“. „Wenn Österreich in internationalen Rankings immer weiter zurückfällt, wird das irgendwann auch dem Wirtschaftsstandort schaden.“ Und Mayer sagt: „ Der Umgang mit Kritikern ist ein deutliches Signal autoritärer Tendenzen, wenn das so weitergeht, haben wir eine illiberale Demokratie wie in Ungarn“. Von einer solchen spreche Kurz anders als Viktor Orban zwar nicht offen, dennoch schlage er diesen Weg ein, so Mayer.

Österreichs Regierung wird daran gemessen werden, was sie konkret umsetzt

Die Forderungen aus den Bereichen Stärkung der Justiz und Inseraten-Korruption bei Medien hält Mayer für die dringlichsten des Volksbegehrens. „Auch wenn sich gewisse Parteien eher in unseren Forderungen wiederfinden, so wie das auch von einer breiten Öffentlichkeit wahrgenommen wird – uns geht es um die Sachlage“, sagt Martin Kreutner, international renommierte Korruptionsbekämpfer und Dean Emeritus Internationale Antikorruptions-Akademie (IACA). Mit einer Petition von 20 Juristen an das Parlament im Februar sei bereits ein erstes Warnsignal gesetzt worden. Das geplante und nun gescheiterte „Razzia-Verbot“ bei Behörden sei für ihn aber schließlich der Anlass gewesen, zum Hörer zu greifen – und seine Mitstreiter zur Einbringung des Volksbegehrens zusammenzutrommeln. In der Causa Blümel gegen den Verfassungsgerichtshof sei Österreich „knapp an einer veritablen Verfassungskrise“ vorbeigeschrammt. „Die Grenze ist das Strafrecht“ , wie Kanzler Kurz es ausgedrückt hatte, sei als Handlungsprinzip der Politik inakzeptabel, sagt Kreutner. „Dann orientiert sich nicht nur die Politik, sondern auch alles andere nur mehr am Strafrecht“. Politik trage schließlich eine Vorbildverantwortung für die gesamte Gesellschaft und das Handeln des einzelnen Bürgers. „Wer diese Verantwortung ablegt und die Integrität der Justiz untergräbt, höhlt einen tragenden Pfeiler des gesamten Staates aus“ , sagt der Korruptionsexperte.

In der Causa Blümel gegen den Verfassungsgerichtshof

Klientelismus und „ Freunderlwirtschaft“ habe nun „Ausmaße erreicht, die Österreich international zum Fremdschämen dastehen lässt.“ Die Unterstützungsankündigung des Kanzlers sei ihm wie die jedes anderen Österreichers „hochwillkommen“, sagt Kreutner, aber: „ Letztendlich wird die Regierung daran gemessen werden, was sie konkret umsetzt – und mit der Umsetzung könnte man sofort beginnen“ . So sieht es auch die ehemalige Präsidentin des Obersten Gerichtshofs und Ex-Abgeordnete der liberalen Neos, Irmgard Griss: „ Es geht um umfassende Korruptionsbekämpfung. Es geht um viel mehr als nur um den Bundesstaatsanwalt, den die ÖVP auch will.“ Entscheidend sei ohnehin, wer dann künftig bestimme, wer Bundesstaatsanwalt wird, so die ehemalige Höchstrichterin. Konkrete Gesetzesänderungen, die mehr Transparenz und Unabhängigkeit für Justiz und auch für die Medien bringen, seien nur ein Ziel des Volksbegehrens. Ein weiteres sei, einen Bewusstseinswandel in der Bevölkerung wie in der Politik herbeizuführen, eine breite öffentliche Diskussion zu führen: „Zu erkennen, dass Macht Kontrolle braucht, egal, wer die Macht gerade innehat“.

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