Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. BGH-Urteil: Prozess um Feuertod muss neu aufgerollt werden

BGH-Urteil
07.01.2010

Prozess um Feuertod muss neu aufgerollt werden

Neuer Prozess zum Feuertod von Asylbewerber Jalloh
Foto: DPA

Der Prozess um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle wird neu aufgerollt. Der BGH hat den Freispruch gegen einen Polizisten aufgehoben.

Karlsruhe (dpa) - Das Urteil zum Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle weist zahlreiche Lücken auf - der Prozess muss neu aufgerollt werden. Genau fünf Jahre, nachdem der aus Sierra Leone stammende 23-Jährige in der Zelle verbrannte, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau aufgehoben.

Die Richter in Sachsen-Anhalt hatten im Dezember 2008 einen heute 47 Jahre alten Polizisten vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen. Nun muss der Dienstgruppenleiter sich einem neuen Verfahren stellen - diesmal vor dem Landgericht Magdeburg (Az.: 4 StR 413/09). "Für die neue Hauptverhandlung ist alles offen", betonte die Vorsitzende des 4. Strafsenats, Ingeborg Tepperwien.

Klar ist die Karlsruher Kollegen jedoch: Die Lücken, die das bisherige Urteil aufweist, müssen so gut wie nur möglich geschlossen werden - trotz "höchst schwieriger Beweislage". Tepperwien: "Die Angehörigen haben ein Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren." Die Eltern und der Halbbruder Jallohs haben als Nebenkläger gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft im Revisionsverfahren den Freispruch des Polizisten gekippt. Menschenrechts- und Opferorganisationen reagierten mit Freude und Erleichterung.

Nach dem Urteil des Landgerichts sollte Jalloh - obwohl auf einer Liege festgebunden - mit einem Feuerzeug den Bezug der Pritsche aufgeschmort und den Schaumstoff im Inneren angezündet haben. Das dadurch ausgelöste Alarmsignal des Rauchmelders hatte der angeklagte Beamte zunächst mehrfach abgestellt und war erst mit Verzögerung zur Zelle geeilt. Die Abläufe können aus Sicht der BGH-Richter nicht so gewesen sein wie im Urteil geschildert. "Es wird ein Sachverhalt beschrieben, der nur schwer nachvollziehbar ist", sagte Tepperwien.

Es gebe "wesentliche Lücken in der Beweislage". Schwierigkeiten hatte der BGH insbesondere mit einem Gutachten zu dem Geschehen in der Zelle. So sei nicht nachvollziehbar, welche Bewegungsspielräume Jalloh gehabt habe - trotz fixierter Hand. Die Karlsruher Richter wollten nicht ausschließen, dass Jalloh selbst das Feuer gelegt hat - beispielsweise um Aufmerksamkeit zu erregen. Dann könne sich das Geschehen aber kaum so lautlos abgespielt haben, wie es die Polizeizeugen beschrieben hätten. Dieses Aussageverhalten müsste das Magdeburger Gericht unter die Lupe nehmen.

Laut BGH-Urteil hat der Polizist in jedem Fall gegen seine Pflicht verstoßen: Der Dienstgruppenleiter hätte beim ersten Signal des Rauchmelders sofort nach Jalloh schauen müssen - unabhängig davon, ob ein Fehlalarm vorlag oder nicht. "Das mag in Ordnung sein, wenn die Zelle leer ist", sagte Tepperwien. Nicht aber, wenn ein Mensch in der Zelle möglicherweise hilflos einem Brand ausgesetzt ist. Nach Angaben seines Verteidigers war der Beamte zeitweise suspendiert, seit dem Urteil des Landgerichts ist er in der Polizeiverwaltung tätig. Ein Disziplinarverfahren gegen ihn ruht mit Blick auf das Strafverfahren.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.