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19.07.2018

Bamf gibt schweren Fehler zu

Afghane soll zurückgeholt werden

Erneut sorgt eine umstrittene Abschiebung für bundesweites Aufsehen. Während der Streit um den nach Tunesien abgeschobenen Islamisten und mutmaßlichen Leibwächter von Osama bin Laden, Sami A., weitergeht, sind in einem anderen Fall offensichtlich gravierende Fehler gemacht worden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) will einen unrechtmäßig abgeschobenen Asylbewerber aus Afghanistan nach Deutschland zurückholen.

Nach Innenminister Horst Seehofer (CSU) räumte auch die Nürnberger Behörde am Mittwoch „Verfahrensfehler“ im Fall des 20-Jährigen aus Neubrandenburg ein, der Anfang Juli in seine Heimat zurückgebracht worden war. Man werde „die für eine Rückholung notwendigen Schritte zeitnah durchführen“, erklärte das Bamf. Dazu stehe man mit der Anwältin, dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der deutschen Botschaft in Kabul in Kontakt.

Bei dem Afghanen handelt es sich nach Recherchen des NDR um einen jener 69 Menschen, die am 3. Juli nach Kabul geflogen worden waren. Seehofer hatte am Mittwoch bereits vor dem Bamf Versäumnisse des Flüchtlingsbundesamtes eingeräumt. Nicht einmal die Behörden in Mecklenburg-Vorpommern hätten über den Fehler Bescheid gewusst, sagte er. So habe das Bundesamt die Identität des Mannes falsch zugeordnet.

Das Bamf hatte den Asylbescheid des Mannes nach Angaben eines Sprechers zunächst an eine falsche Adresse geschickt. Danach ging die Behörde trotz eines richterlichen Hinweises davon aus, dass der Asylbescheid rechtskräftig abgelehnt war – der Mann seine Klage dagegen also zu spät eingereicht hätte. „In diesem konkreten Fall hätte die Abschiebung verhindert werden können, wenn der Prozessbereich der zuständigen Außenstelle auf den entsprechenden Hinweis des Verwaltungsgerichts (...) mit einer erneuten Überprüfung des Sachverhaltes reagiert hätte“, teilte das Bamf mit. Der Fall sei daher zum Anlass genommen worden, bestehende Prozesse im Bamf „nochmals zu prüfen und anzupassen“.

Minister Seehofer sagte, er könne nicht in jedem Einzelfall prüfen, ob Menschen, die die Länder abschieben wollten, abgeschoben werden dürften. (dpa)

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