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Wegen Verunglimpfung: Bundespräsident Wulff verzichtet auf Strafverfolgung
Wegen Verunglimpfung
10.01.2012
Bundespräsident Wulff verzichtet auf Strafverfolgung
Kein Prozess: Ein 45-jähriger Mann aus Sachsen muss sich überraschend doch nicht wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten vor Gericht verantworten.
Bundespräsident Christian Wulff verzichtet überraschend darauf, einen 45-jährigen Mann aus Sachsen wegen Verunglimpfung zu belangen. Wulff habe die für die Strafverfolgung erforderliche Ermächtigung zurückgenommen, teilte das Landgericht Dresden am Dienstag mit.
Die für diesen Mittwoch angesetzte Verhandlung vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts wurde abgesagt.
Dem aus Zittau stammenden Jörg D. war vorgeworfen worden, Wulff und seine Frau Bettina im sozialen Netzwerk Facebook verunglimpft zu haben. Er soll nach Angaben eines Gerichtssprechers im Dezember 2010 auf seiner Facebookseite ein Foto des Präsidentenpaares veröffentlicht haben, auf dem Bettina Wulff mit ausgestrecktem rechten Arm zu sehen gewesen sein soll. Dies brachte er demnach im Text mit dem Hitlergruß in Verbindung.
Das Amt des Bundespräsidenten bestätigte, die Ermächtigung zur Strafverfolgung im Auftrag Wulffs zurückgenommen zu haben.
Christian Wulff nimmt die Entschuldigung an
Nach Analyse der Anklageschrift, der Entschuldigung des Angeklagten und einer Stellungnahme des Pflichtverteidigers sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass der vermutete rechtsextreme Hintergrund nicht erhärtet werden konnte. Schon zuvor habe der Bundespräsident die Entschuldigung angenommen und dies dem Angeklagten und dem Landgericht mit Schreiben vom 6. Januar 2012 mitgeteilt.
Mit Wulffs Verzicht auf Strafverfolgung ist die Angelegenheit aber noch nicht erledigt. Nach Angaben des Gerichtssprechers muss nun außerhalb einer Hauptverhandlung geklärt werden, ob der Vorwurf der Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen weiter verfolgt wird. dpa
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