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  3. Innere Sicherheit: Chaos Computer Club knackt "Bundestrojaner"

Innere Sicherheit
09.10.2011

Chaos Computer Club knackt "Bundestrojaner"

Der Chaos Computer Club warnt vor Sicherheitslücken bei der Software, die Strafermittler zur Überwachung von Internet-Telefonaten einsetzen. Symbolfoto: Tim Brakemeier dpa

Ermittler in Deutschland haben nach Informationen des Chaos Computer Clubs (CCC) eine Software zur Überwachung von Telekommunikations-Verbindungen eingesetzt, die einen verbotenen "Großen Lauschangriff" ermöglicht.

Der "Bundestrojaner" sei dem Verein auf mehreren Festplatten anonym zugespielt und von diesem analysiert worden, berichtete CCC-Sprecher Frank Rieger. "Die untersuchten Trojaner können nicht nur höchst intime Daten ausleiten, sondern bieten auch eine Fernsteuerungsfunktion zum Nachladen und Ausführen beliebiger weiterer Schadsoftware." Das Bundesinnenministerium dementierte: Das Bundeskriminalamt (BKA) zumindest habe keinen "Bundestrojaner" eingesetzt.

"Was auch immer der CCC untersucht hat oder zugespielt bekommen haben mag, es handelt sich dabei nicht um einen sogenannten Bundestrojaner", sagte ein Sprecher am Sonntag laut Mitteilung in Berlin. Das Ministerium machte keine Angaben, ob und inwieweit andere deutsche Ermittlungsbehörden die Überwachungssoftware eingesetzt haben könnten: "Im Übrigen sind die zuständigen Justiz- und Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder jeweils eigenständig für die Einhaltung technischer und rechtlicher Vorgaben verantwortlich."

Der CCC teilte mit, der Einsatz dieser Software verstoße gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2008, das der Telekommunikationsüberwachung enge Grenzen setzt. Grüne, FDP und die Piratenpartei forderten eine Aufklärung und ein Einsatzverbot für den "Bundestrojaner". Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärte, die FDP habe immer vor den Gefahren staatlicher Schnüffelsoftware gewarnt. "Noch beunruhigender ist, wenn staatliche Überwachungssoftware sich nicht an die rechtlichen Grenzen des Zulässigen oder Nicht-Zulässigen hält." Auch Grünen-Chefin Claudia Roth zeigte sich alarmiert.

Nach der Analyse des CCC können mit dem Überwachsprogramm nicht nur Internet-Telefonate belauscht, sondern auch Bildschirmfotos von Inhalten des Webbrowsers oder von Chat- und E-Mail-Programmen gemacht werden. "Auch niemals versendete Nachrichten oder Notizen könnten so kopiert werden. Intime Notizen gehörten aber zu dem strikt geschützten Kernbereich, den das Bundesverfassungsgericht bewahrt sehen wollte", schrieb CCC-Sprecher Rieger in der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Wegen Fehlern in der Software entstünden "eklatante Sicherheitslücken in den infiltrierten Rechnern, die auch Dritte ausnutzen können".

Der Antiviren-Spezialist F-Secure bestätigte in einer eigenen Analyse, dass das Programm unter anderem die Eingaben eines Nutzers im Internet-Browser Firefox und bei Chat-Programmen wie Skype oder ICQ aufzeichnen könne. Außerdem könnten Audio-Stücke aufgenommen werden. "Wir haben keinen Grund, die Erkenntnisse des CCC anzuzweifeln", teilte F-Secure mit.

Die Sicherheitsbehörden in Deutschland bestehen darauf, dass sie zur Verfolgung von schweren Straftaten auch eine legale Möglichkeit haben müssen, Telefonate von Tatverdächtigen im Internet abhören zu können. Die Telekommunikationsüberwachung an der Quelle, kurz als Quellen-TKÜ bezeichnet, soll eine Möglichkeit bieten, die Kommunikation über das Internet abzuhören, bevor sie für den Weg durchs Netz verschlüsselt wird.

Das Bundesverfassungsgericht setzte im Februar 2008 hohe rechtliche Hürden für Online-Durchsuchungen. Das heimliche Ausspähen eines Computer-Anwenders zur Gefahrenabwehr ist demnach nur zulässig, wenn es klare gesetzliche Regeln dafür gibt. Außerdem muss die Aktion der "Abwehr einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut" dienen und durch einen Richter angeordnet werden.

Der Chaos Computer Club erklärte, die nun aufgetauchte Software ermögliche einen viel weitergehenden Angriff. "Es ist wohl das erste Mal, dass entgegen dem expliziten Votum aus Karlsruhe systematisch eine heimliche Ausweitung der Überwachungsmöglichkeiten in den klar illegalen Bereich vorgenommen wurde", sagte CCC-Sprecher Rieger.

Der "Trojaner" könne über das Netz weitere Programme nachladen und ferngesteuert ausführen. "Eine Erweiterbarkeit auf die volle Funktionalität des Bundestrojaners - also das Durchsuchen, Schreiben, Lesen sowie Manipulieren von Dateien - ist von Anfang an vorgesehen." Sogar ein digitaler großer Lausch- und Spähangriff sei möglich, indem ferngesteuert auf das Mikrofon, die Kamera und die Tastatur des Computers zugegriffen werde.

In den Tests habe der CCC mit dem Trojaner Inhalte des Webbrowsers ausspioniert - inklusive privater Notizen, E-Mails oder Texten in webbasierten Cloud-Diensten. "Wir waren überrascht und vor allem entsetzt, dass diese Schnüffelsoftware nicht einmal den elementarsten Sicherheitsanforderungen genügt", sagte ein CCC-Sprecher. Selbst einfache Absicherungen, wie beim Online-Banking oder bei Flirtportalen üblich, gebe es nicht. "Das Sicherheitsniveau dieses Trojaners ist nicht besser, als würde er auf allen infizierten Rechnern die Passwörter auf "1234" setzen."

Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum und der frühere Vizepräsident des Bundestages, Burkhard Hirsch, sprachen von einem "bisher schlicht für unmöglich gehaltenen Vorgang". Die beiden FDP-Politiker forderten den Bundestag auf, den Vorgang öffentlich und unverzüglich aufzuklären. Sie kündigten an, den Vorgang in eine Verfassungsbeschwerde einzuführen, die sie 2009 gegen das BKA-Gesetz in Karlsruhe eingereicht hatten. (dpa)

Technische Analyse des CCC

Binärcode des Überwachungsprogramms

Mitteilung Bundesverfassungsgericht Februar 2008 zu Online-Durchsuchung

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