Noch kein Immunitätsverfahren gegen Volker Beck eingeleitet
In der Affäre um den Grünen-Politiker Volker Beck ist noch kein Immunitätsverfahren eingeleitet. Laut Bundestagspräsident Nobert Lammert seien dafür die Formalitäten nicht erfüllt.
Ein Bundestagsabgeordneter genießt keinen grundsätzlichen Schutz vor Ermittlungen, so steht es in der Geschäftsordnung des Bundestages. Ein Ermittlungsverfahren darf "im Einzelfall frühestens 48 Stunden nach Zugang der Mitteilung beim Präsidenten des Deutschen Bundestages eingeleitet werden", so heißt es weiter.
Doch das Schreiben, das in der Drogen-Affäre um den Grünen-Politiker Volker Beck bei Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) von der Berliner Staatsanwaltschaft eingegangen sei, genügen den Anforderungen nicht.
Volker Beck: Schreiben der Staatsanwaltschaft reicht nicht aus, um Immunität aufzuheben
Das Schreiben der Staatsanwaltschaft sei am 9. März im Büro des Bundestagspräsidenten eingegangen, hieß es. Darin werde aber nur informiert über "das Anlegen eines Prüfvorgangs" wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Einleitung eines "Prüfvorganges" reiche aber nicht aus, um ein Immunitätsverfahren einzuleiten, hieß es weiter.
Das Schreiben der Staatsanwaltschaft enthalte keine Mitteilung, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden soll. Deshalb beginne auch die 48-Stunden-Frist mit dem Zugang des Schreibens nicht.
Vergangene Woche war Volker Beck von der Polizei mit 0,6 Gramm Drogen erwischt worden. Nach Medienberichten soll es sich um die synthetische Droge Crystal Meth gehandelt haben. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe stellte Beck seine Fraktionsämter zur Verfügung, nicht aber sein Bundestagsmandat. Derzeit ist der 55-Jährige krankgeschrieben. dpa
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Volker Beck !!
Wie bitte, die Staatsanwaltschaft wusste offensichtlich nicht, wie man einen Antrag auf Aufhebung der Immunität stellt und macht solche Fehler. Meine Empfehlung: Bitte dringend Versetzung auf einen harmlosen Posten. Oder steckt da eventuel was Anderes dahinter. Sollte hier jemand beschützt werden ?