Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. EU-Regelung nicht umgesetzt: Verkehrssünden im Ausland bleiben straffrei

EU-Regelung nicht umgesetzt
16.01.2009

Verkehrssünden im Ausland bleiben straffrei

Verkehrssünder im Ausland bleiben straffrei
Foto: DPA

Eine gute Nachricht für Verkehrssünder: Autofahrer, die im Ausland gegen die Verkehrsregeln verstoßen, können weiterhin damit rechnen, zuhause nicht belangt zu werden.

Prag (AZ) - Deutsche Verkehrssünder bleiben bei Verstößen im EU-Ausland bis auf weiteres häufig straffrei. 16 EU-Staaten haben ihre gemeinsamen Regeln von 2003 für "Knöllchen ohne Grenzen" mittlerweile in eigenes Recht umgesetzt, Deutschland aber nicht, hieß es beim EU-Justizministerrat in Prag.

In Deutschland werde diese Bundesregierung keinen Beschluss mehr fassen, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries: "Das macht die nächste." Der EU-Rahmenbeschluss soll dafür sorgen, dass die EU-Staaten alle Geldbußen und Geldstrafen von mehr als 70 Euro für die Partnerländer eintreiben.

Das funktioniert aber nur, wenn die betroffenen Länder die gemeinsame Regel übernommen haben. Zypries machte "unheimliche Schwierigkeiten" technischer Art für die schleppende Umsetzung in Deutschland geltend. Man müsse die nötigen Computerprogramme und eine zuständige Behörde schaffen, meinte die Ministerin.

Wer im EU-Ausland gegen die Verkehrsregeln verstößt, muss möglicherweise direkt bezahlen, wenn er auf frischer Tat ertappt wird. Sonst bekommt er ein Strafmandat nach Hause geschickt. Die deutschen Behörden fühlen sich bisher aber nicht für die Eintreibung zuständig. Nur mit Österreich und der Schweiz gibt es bilaterale Abkommen. Die EU-Kommission kann Deutschland nicht zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses zwingen, weil es um ein Justizthema geht.

Auch sechs andere EU-Rahmenbeschlüsse in der Justizpolitik warten teilweise seit Jahren auf ihre Übernahme in allen 27 Mitgliedstaaten. Sie sollen die Sicherstellung von Beweismitteln, die Anerkennung von Haftstrafen sowie von Bewährungsstrafen, Beweisanordnungen, Auflagen in Ermittlungsverfahren und die Einziehung kriminell erworbener Vermögen regeln. Zu letzterer Vorgabe lege sie nächste Woche einen Gesetzentwurf im Kabinett vor, sagte Zypries.

Als einziger EU-Rahmenbeschluss der Justizminister funktioniere bisher der Europäische Haftbefehl, sagte die Ministerin. Hier müsse der Rat aber noch einmal nacharbeiten. Mitgliedstaaten wie Polen und Rumänien stellten EU-Haftbefehle schon aus, um einen Beschuldigten nach einer Sachbeschädigung im Wert von 200 Euro oder nach einem geringfügigen Diebstahl zur Vernehmung vorzuladen, hieß es. Der Rat solle das genauer untersuchen, meinte Zypries.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.