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Über den Ehrensold für den zurückgetretenen Bundespräsidenten entscheidet das Bundespräsidialamt.
Bekommt Wulff einen Ehrensold? Nicht die Bundesregierung, sondern das Präsidialamt wird darüber entscheiden, ob dem zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff der sogenannte Ehrensold zusteht. Das sagte eine Sprecherin des Innenministeriums am Montag in Berlin.
Auch bei Wulff-Vorgänger Köhler praktiziert
Dies sei in der "Beamtenversorgungszuständigkeitsanordnung" geregelt, und so auch bei Wulffs Vorgänger Horst Köhler praktiziert worden. Regierungssprecher Steffen Seibert ergänzte: "Entscheidend ist die Meinungsbildung, die im Bundespräsidialamt stattfindet."
Wulff bekäme knapp 200.000 Euro pro Jahr
Nach dem "Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten" von 1953 erhält ein Staatsoberhaupt mit Ablauf der Amtszeit bis zum Lebensende einen Ehrensold in Höhe der vollen Amtsbezüge, also von etwa 200.000 Euro pro Jahr.
Dies gilt grundsätzlich auch bei einem vorzeitigen Ausscheiden "aus politischen oder gesundheitlichen Gründen". Von persönlichen Gründen ist allerdings nicht die Rede.
Eine aktuelle Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags kommt zu dem Schluss: "Gründe, die im privaten Verhalten des Präsidenten liegen", seien eher nicht als politische Gründe zu werten, für die bei einem vorzeitigen Rücktritt der Ehrensold gezahlt werden müsse. Unter politischen Gründen seien vielmehr solche zu verstehen, "die weder gesundheitlicher, privater oder persönlicher Natur sind".
Nahles: Wulff soll Ehrensold bekommen
Führende Vertreter von Regierungs- und Oppositionsparteien haben sich unterdessen dafür ausgesprochen, die Debatte um den Anspruch des zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff auf einen Ehrensold zu beenden. Den Ehrensold "soll er von mir aus bekommen", sagte am Montag im ZDF-"Morgenmagazin". (dpa, afp, AZ)
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